Wohnsitz abmelden – Auslandsumzug und Nebenwohnung

Im Inland melden sich Umziehende nur am neuen Wohnort an – eine Abmeldung am alten Wohnort entfällt. Anders bei Auslandsumzug oder Aufgabe einer Nebenwohnung: Hier ist die Abmeldung Pflicht. Diese Seite erklärt, wann und wie du den Wohnsitz abmeldest.

Wann abmelden?

Pflicht: bei Umzug ins Ausland, bei Aufgabe einer Nebenwohnung in Deutschland. Nicht nötig: bei Umzug innerhalb Deutschlands – die neue Anmeldung am Zielort führt automatisch zur Abmeldung am alten.

Frist

Innerhalb einer Woche vor bis spätestens zwei Wochen nach Auszug muss die Abmeldung erfolgen. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld bis 1.000 €, das wegen der Auslandsadresse aber kaum verfolgt wird.

Antrag & Unterlagen

Persönlich beim Bürgeramt oder schriftlich per Post. Erforderlich: Personalausweis oder Reisepass, Abmeldeformular der Stadt, ggf. Auslandsadresse. Bei Familien: Vollmacht und Ausweiskopien.

Abmeldebescheinigung

Du erhältst eine Abmeldebescheinigung – wichtig für Kündigung von Konten, Versicherungen, Rundfunkbeitrag, Steuer und für Behörden im neuen Land. Aufbewahren!

Folgen der Abmeldung

Mit Abmeldung endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Krankenversicherung muss separat gekündigt werden. GEZ/Rundfunkbeitrag bei der Beitragszentrale schriftlich abmelden – Abmeldebescheinigung beilegen.

Online möglich?

Einige Städte erlauben die Abmeldung online über das Bürgerportal (Berlin, Köln). In den meisten reicht der Postweg: Formular ausgefüllt + Ausweiskopie + Auslandsadresse.

Häufige Fragen

Muss ich mich bei innerdeutschem Umzug abmelden?
Nein – nur am neuen Wohnort anmelden.
Was passiert mit der Steuer-ID?
Sie bleibt lebenslang gültig. Bei Rückkehr nach Deutschland behältst du dieselbe Steuer-ID.
Kann ich rückwirkend abmelden?
Ja, aber innerhalb der 14-Tage-Frist – sonst Bußgeld.
Wer informiert das Finanzamt?
Das Bürgeramt leitet die Abmeldung an Finanzamt, Krankenkasse und Rentenversicherung weiter.
Brauche ich die Abmeldebescheinigung für die neue Behörde im Ausland?
Oft ja – für die dortige Anmeldung. Übersetzt durch beeidigten Übersetzer, wenn nötig.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.