Wohngeld-Rechner: schnell prüfen, ob es sich lohnt

Seit der Reform „Wohngeld Plus“ 2023 haben rund dreimal so viele Haushalte Anspruch auf Wohngeld wie früher. Wer wenig verdient, aber knapp über dem Bürgergeld-Bedarf liegt, kann oft mehrere hundert Euro im Monat erhalten. Mit dem Wohngeld-Rechner findest du heraus, ob es sich für dich lohnt – und welche Unterlagen du brauchst.

Wer hat Anspruch?

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Mieter (Mietzuschuss) oder Eigentümer (Lastenzuschuss). Anspruch hat, wer ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet und keine andere Sozialleistung wie Bürgergeld oder BAföG bezieht. Studierende mit BAföG haben in der Regel keinen Wohngeldanspruch, Auszubildende mit BAB ebenfalls nicht.

Wie wird Wohngeld berechnet?

Drei Faktoren: Anzahl der Haushaltsmitglieder, Bruttokaltmiete (gekappt auf den Höchstbetrag der Mietstufe) und Gesamteinkommen (Bruttoeinkommen minus Pauschalen für Steuern, Sozialversicherung, Werbungskosten). Seit 2023 gibt es eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente.

Mietstufen I bis VII

Jede deutsche Gemeinde ist einer Mietstufe zugeordnet. Großstädte wie München (VII) und Stuttgart (VI) haben hohe Höchstbeträge, ländliche Regionen niedrigere (I oder II). Die Mietstufe deiner Gemeinde findest du beim Statistischen Bundesamt oder direkt im Wohngeldbescheid.

Beispielrechnung

Alleinstehend, München (Stufe VII), 800 € Warmmiete, 1.800 € brutto pro Monat: voraussichtlich ca. 360–410 € Wohngeld. Familie mit 2 Kindern, Leipzig (Stufe IV), 1.100 € Warmmiete, 2.500 € brutto: ca. 200–260 €. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Wohngeldstelle.

Antrag stellen

Online über das jeweilige Bundesland (z. B. wohngeld.brandenburg.de) oder im Bürgeramt. Belege: Personalausweis, Mietvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Kontoauszug, Heizkostenabrechnung. Das Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt.

Wohngeld oder Bürgergeld?

Liegt dein Einkommen unter dem Bürgergeld-Bedarf, ist Bürgergeld vorrangig. Knapp darüber kann Wohngeld kombiniert mit Kinderzuschlag günstiger sein – „Aufstockung“ ist möglich, aber Wohngeld und Bürgergeld schließen sich aus.

Häufige Fragen

Wie schnell wird gezahlt?
Üblich 6–12 Wochen Bearbeitung. Vorschuss bei Härte möglich.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Nur ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend.
Brauche ich einen Mietvertrag?
Ja, ohne Mietvertrag kein Wohngeld. Bei Untermiete reicht eine Bescheinigung des Hauptmieters.
Was, wenn ich Eigentümer bin?
Dann gibt es Lastenzuschuss statt Mietzuschuss – Antrag bei derselben Stelle.
Ist Wohngeld steuerpflichtig?
Nein, Wohngeld ist steuerfrei.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.