Rentenversicherung in Deutschland: alles, was du wissen musst
Die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) ist Pflicht für nahezu alle Arbeitnehmer. Wer regelmäßig in Deutschland arbeitet, baut Rentenansprüche auf – auch für Erwerbsminderung, Witwen- und Waisenrente. Diese Seite erklärt die wichtigsten Begriffe und Leistungen.
Beitragssatz & Bemessungsgrenze
Beitragssatz 2026: 18,6 % vom Brutto, hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beitragsbemessungsgrenze (West): ca. 8.050 € pro Monat – darüber zahlt man nicht mehr. Der Beitrag fließt direkt an die DRV.
Rentenarten
Regelaltersrente (ab 67), Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, ab 65), Rente wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung, Witwen-/Witwerrente (große & kleine), Halbwaisen-/Waisenrente, Hinterbliebenenrente. Auch Reha-Leistungen werden über die DRV gezahlt.
Rentenformel
Monatliche Rente = persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (1. Juli 2024: 39,32 € West). Jedes Jahr Durchschnittsverdienst = 1 Entgeltpunkt. Wer 45 Jahre Durchschnittsverdienst hatte, kommt auf ca. 1.770 € Rente.
Kindererziehungszeiten
Für jedes Kind werden bis zu 3 Jahre als Beitragszeit angerechnet (Kinder ab 1992) bzw. 2,5 Jahre (vor 1992 – „Mütterrente II“). Pro Jahr 1 Entgeltpunkt – ca. 39 € mehr Rente pro Kind und Monat.
Auslandsrente
Wer im EU/EWR oder einem Sozialversicherungsabkommen-Land arbeitet, behält Ansprüche. Renten werden in das Wohnland überwiesen. Für Drittstaaten ohne Abkommen: nur Beitragserstattung möglich.
Frühe Rente & Abschläge
Mit 63 Rente möglich (35 Beitragsjahre) – mit Abschlag (0,3 % pro vorgezogenem Monat, max. 14,4 %). Ausgleichszahlungen möglich. Wer trotz Rentenbeginn weiterarbeitet, kann seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen.
Häufige Fragen
- Wann kann ich in Rente gehen?
- Regelaltersgrenze: 67 (Jahrgang 1964+). Frühestens mit 63 nach 35 Beitragsjahren – mit Abschlägen.
- Bekomme ich meine Rente, wenn ich im Ausland lebe?
- Ja, in EU/EWR ohne Abzüge. In Drittstaaten teils mit Einschränkungen.
- Was, wenn ich nur wenige Jahre gearbeitet habe?
- Mindestens 5 Jahre (60 Monate) Beitragszeit nötig, sonst nur Beitragserstattung.
- Wie hoch ist die Witwenrente?
- Große: 55 % der Rente des Verstorbenen. Kleine: 25 %, befristet 24 Monate.
- Lohnt sich freiwillige Beitragszahlung?
- Ja, um die Wartezeit von 5 Jahren zu erfüllen oder Entgeltpunkte zu erhöhen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
