Mietvertrag prüfen: Checkliste für Mieter

Mietverträge sind voll von Klauseln, die der Vermieter zu seinen Gunsten formuliert. Viele sind unwirksam – aber nur, wenn du sie erkennst. Diese Anleitung zeigt, worauf du achten musst, bevor du unterschreibst.

Miete & Mietpreisbremse

In angespannten Wohnungsmärkten gilt die Mietpreisbremse: Miete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Liegt sie höher, kann der Mieter sie rückwirkend rügen und Geld zurückfordern. Ausnahmen: Neubau ab 2014, modernisierte Wohnungen.

Kaution

Maximal 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Zahlbar in 3 Monatsraten. Vermieter muss sie verzinst und vom eigenen Vermögen getrennt anlegen (Mietkautionskonto). Rückzahlung spätestens 6 Monate nach Auszug, abzüglich offener Forderungen.

Schönheitsreparaturen

Starre Fristen („alle 3 Jahre Küche streichen“) sind unwirksam (BGH-Urteile 2015, 2018). Auch Endrenovierungsklauseln bei unrenovierter Übergabe sind unwirksam – du musst dann gar nicht renovieren.

Nebenkosten & Betriebskosten

Nur die in § 2 BetrKV aufgeführten Posten dürfen umgelegt werden. Verwaltungskosten und Reparaturen gehören nicht dazu. Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum erfolgen, sonst Anspruch verloren.

Kündigung

Mieter: 3 Monate zum Monatsende. Vermieter: 3 / 6 / 9 Monate je nach Mietdauer – und nur bei berechtigtem Interesse (Eigenbedarf, Vertragsverletzung). Bei unbefristeten Verträgen kein Kündigungsausschluss länger als 4 Jahre wirksam.

Hausordnung & Tierhaltung

Generelles Haustierverbot ist unwirksam (BGH 2013). Kleintiere wie Hamster, Fische dürfen immer gehalten werden. Hund/Katze erfordert Zustimmung – darf aber nicht grundlos verweigert werden.

Häufige Fragen

Muss ich Reparaturen selbst zahlen?
Kleinreparaturen bis ca. 100 € pro Fall, max. 8 % der Jahresmiete, wenn Klausel wirksam ist.
Kann ich vor der Frist ausziehen?
Nur mit Nachmieter oder im Einvernehmen mit dem Vermieter.
Darf der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen?
Ja, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Kappungsgrenze 20 % in 3 Jahren (in Berlin: 15 %).
Ist eine Indexmiete erlaubt?
Ja, gekoppelt an den Verbraucherpreisindex – Erhöhung 1× pro Jahr.
Wo finde ich Beratung?
Mietervereine (z. B. DMB), Verbraucherzentralen, Anwälte für Mietrecht.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.