Mietvertrag prüfen: Checkliste für Mieter
Mietverträge sind voll von Klauseln, die der Vermieter zu seinen Gunsten formuliert. Viele sind unwirksam – aber nur, wenn du sie erkennst. Diese Anleitung zeigt, worauf du achten musst, bevor du unterschreibst.
Miete & Mietpreisbremse
In angespannten Wohnungsmärkten gilt die Mietpreisbremse: Miete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Liegt sie höher, kann der Mieter sie rückwirkend rügen und Geld zurückfordern. Ausnahmen: Neubau ab 2014, modernisierte Wohnungen.
Kaution
Maximal 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Zahlbar in 3 Monatsraten. Vermieter muss sie verzinst und vom eigenen Vermögen getrennt anlegen (Mietkautionskonto). Rückzahlung spätestens 6 Monate nach Auszug, abzüglich offener Forderungen.
Schönheitsreparaturen
Starre Fristen („alle 3 Jahre Küche streichen“) sind unwirksam (BGH-Urteile 2015, 2018). Auch Endrenovierungsklauseln bei unrenovierter Übergabe sind unwirksam – du musst dann gar nicht renovieren.
Nebenkosten & Betriebskosten
Nur die in § 2 BetrKV aufgeführten Posten dürfen umgelegt werden. Verwaltungskosten und Reparaturen gehören nicht dazu. Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum erfolgen, sonst Anspruch verloren.
Kündigung
Mieter: 3 Monate zum Monatsende. Vermieter: 3 / 6 / 9 Monate je nach Mietdauer – und nur bei berechtigtem Interesse (Eigenbedarf, Vertragsverletzung). Bei unbefristeten Verträgen kein Kündigungsausschluss länger als 4 Jahre wirksam.
Hausordnung & Tierhaltung
Generelles Haustierverbot ist unwirksam (BGH 2013). Kleintiere wie Hamster, Fische dürfen immer gehalten werden. Hund/Katze erfordert Zustimmung – darf aber nicht grundlos verweigert werden.
Häufige Fragen
- Muss ich Reparaturen selbst zahlen?
- Kleinreparaturen bis ca. 100 € pro Fall, max. 8 % der Jahresmiete, wenn Klausel wirksam ist.
- Kann ich vor der Frist ausziehen?
- Nur mit Nachmieter oder im Einvernehmen mit dem Vermieter.
- Darf der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen?
- Ja, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Kappungsgrenze 20 % in 3 Jahren (in Berlin: 15 %).
- Ist eine Indexmiete erlaubt?
- Ja, gekoppelt an den Verbraucherpreisindex – Erhöhung 1× pro Jahr.
- Wo finde ich Beratung?
- Mietervereine (z. B. DMB), Verbraucherzentralen, Anwälte für Mietrecht.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
