Kindergeld-Rechner: 2026 schnell berechnen

Das Kindergeld beträgt 2026 weiterhin 250 € pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es das erste oder vierte Kind ist. Wer ein geringes Einkommen hat, kann zusätzlich Kinderzuschlag (bis 297 € pro Kind) erhalten. Mit unserem Rechner prüfst du, wie hoch dein Anspruch ist und ob ein Kombi-Antrag mit Wohngeld lohnt.

Wer bekommt Kindergeld?

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die in Deutschland wohnen oder arbeiten. Auch ausländische Eltern können Anspruch haben, sofern eine Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Aufenthaltstitel vorliegen. Für EU-Bürger gilt die Verordnung 883/2004 – Anspruch kann auch bei Auslandsarbeit bestehen.

Bis wann gibt es Kindergeld?

Bis zum 18. Geburtstag automatisch. Danach bei Schul-/Berufsausbildung oder Studium bis 25. Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate) wird anerkannt. Für behinderte Kinder ohne Altersgrenze, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können.

Kinderzuschlag (KiZ)

Eltern mit niedrigem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen – bis zu 297 € pro Kind und Monat. Voraussetzung: Mindesteinkommen 900 € (Paar) bzw. 600 € (Alleinerziehend), aber unter der Höchsteinkommensgrenze. Antrag bei der Familienkasse.

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Steuerlich werden Kindergeld und Kinderfreibetrag (2026: 6.612 € pro Kind) im Rahmen der Günstigerprüfung verglichen. Das Finanzamt rechnet automatisch und wendet die für dich günstigere Variante an.

Antrag & Auszahlung

Antrag schriftlich oder online unter familienkasse.de. Nötig: Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID von Kind und Eltern. Auszahlung monatlich, meist zwischen dem 5. und 20. (gestaffelt nach Endziffer der Kindergeldnummer).

Auslandsfälle

Lebt ein Elternteil im EU-Ausland und arbeitet in Deutschland, prüft die Familienkasse die Anrechnung ausländischer Leistungen. Außerhalb der EU gibt es Kindergeld nur unter engen Voraussetzungen (z. B. Entsendung).

Häufige Fragen

Wie hoch ist Kindergeld 2026?
250 € pro Kind und Monat.
Kann ich rückwirkend Kindergeld beantragen?
Ja, bis zu 6 Monate rückwirkend (Beschränkung seit 2018).
Brauchen meine Kinder eine Steuer-ID?
Ja, beide Eltern und das Kind benötigen eine Steuer-ID für den Antrag.
Was passiert, wenn beide Eltern arbeiten?
Beide haben Anspruch, ausgezahlt wird aber nur an einen Elternteil (üblicherweise an die Person, in deren Haushalt das Kind lebt).
Kann ich Kindergeld pfänden lassen?
Nein, Kindergeld ist nach § 76 EStG nur unter engen Voraussetzungen pfändbar (Unterhaltsansprüche des Kindes).

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.