Arbeitsvertrag kündigen: rechtssicher und sauber

Die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ist einfach – aber Fehler kosten Geld und gefährden Arbeitslosengeld. Diese Anleitung zeigt, wie du rechtssicher kündigst und worauf du achten musst.

Frist & Form

Gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Monats (§ 622 BGB). Tarif- oder Einzelverträge können längere Fristen vereinbaren – immer für beide Seiten gleich. Schriftlich mit Originalunterschrift – E-Mail, WhatsApp oder mündliche Kündigung sind unwirksam.

Inhalt der Kündigung

Name & Adresse Arbeitgeber, Datum, klare Kündigungserklärung (z. B. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Termin“), Bitte um Bestätigung & Arbeitszeugnis, Unterschrift. Keine Begründung nötig.

Übergabe

Persönlich + Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein. Bei Postversand: Risiko trägt der Absender – einplanen, dass Post 1–3 Werktage braucht.

Resturlaub & Überstunden

Resturlaub muss in der Restlaufzeit genommen werden oder ausgezahlt werden. Überstunden ebenfalls. Wer freigestellt ist, gilt der Urlaub als gewährt.

Arbeitszeugnis

Anspruch nach § 109 GewO: einfaches (Tätigkeit + Dauer) oder qualifiziertes Zeugnis (Bewertung der Leistung und Verhalten). Inhalt muss „wahr und wohlwollend“ sein. Bei schlechtem Zeugnis Korrektur fordern oder klagen.

Sperrzeit beim ALG I vermeiden

Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, riskiert 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wichtige Gründe: Mobbing, gesundheitliche Belastung, Umzug zum Partner, nachweisbarer neuer Job (mit Anschlussvertrag). Vorher Beratung bei der Agentur für Arbeit einholen.

Häufige Fragen

Kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?
Nur mit wichtigem Grund. Sonst gilt 2-Wochen-Frist.
Muss ich einen Grund nennen?
Nein – außer bei fristloser Kündigung.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Sie bleibt bestehen. Bei Wechsel kannst du sie übertragen oder ruhend stellen.
Wann erhalte ich Arbeitslosengeld?
Frühestens am Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern keine Sperrzeit verhängt wurde.
Wo gibt's Beratung?
Anwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaft, Agentur für Arbeit.

Weiterlesen

Teilen Sie DeutschlandPilot

Hilf Freunden, Familie und Kolleg:innen – ein Klick.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.