Arbeitsvertrag kündigen: rechtssicher und sauber
Die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer ist einfach – aber Fehler kosten Geld und gefährden Arbeitslosengeld. Diese Anleitung zeigt, wie du rechtssicher kündigst und worauf du achten musst.
Frist & Form
Gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Monats (§ 622 BGB). Tarif- oder Einzelverträge können längere Fristen vereinbaren – immer für beide Seiten gleich. Schriftlich mit Originalunterschrift – E-Mail, WhatsApp oder mündliche Kündigung sind unwirksam.
Inhalt der Kündigung
Name & Adresse Arbeitgeber, Datum, klare Kündigungserklärung (z. B. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Termin“), Bitte um Bestätigung & Arbeitszeugnis, Unterschrift. Keine Begründung nötig.
Übergabe
Persönlich + Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein. Bei Postversand: Risiko trägt der Absender – einplanen, dass Post 1–3 Werktage braucht.
Resturlaub & Überstunden
Resturlaub muss in der Restlaufzeit genommen werden oder ausgezahlt werden. Überstunden ebenfalls. Wer freigestellt ist, gilt der Urlaub als gewährt.
Arbeitszeugnis
Anspruch nach § 109 GewO: einfaches (Tätigkeit + Dauer) oder qualifiziertes Zeugnis (Bewertung der Leistung und Verhalten). Inhalt muss „wahr und wohlwollend“ sein. Bei schlechtem Zeugnis Korrektur fordern oder klagen.
Sperrzeit beim ALG I vermeiden
Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, riskiert 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wichtige Gründe: Mobbing, gesundheitliche Belastung, Umzug zum Partner, nachweisbarer neuer Job (mit Anschlussvertrag). Vorher Beratung bei der Agentur für Arbeit einholen.
Häufige Fragen
- Kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?
- Nur mit wichtigem Grund. Sonst gilt 2-Wochen-Frist.
- Muss ich einen Grund nennen?
- Nein – außer bei fristloser Kündigung.
- Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge?
- Sie bleibt bestehen. Bei Wechsel kannst du sie übertragen oder ruhend stellen.
- Wann erhalte ich Arbeitslosengeld?
- Frühestens am Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern keine Sperrzeit verhängt wurde.
- Wo gibt's Beratung?
- Anwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaft, Agentur für Arbeit.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
