Einbürgerung Deutschland: alle Dokumente auf einen Blick
Die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen erfordert viele Dokumente – oft mit Apostille oder Übersetzung. Diese Checkliste hilft, alle Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen, damit der Antrag nicht abgelehnt wird.
Identität & Aufenthalt
Gültiger Reisepass + Personalausweis des Herkunftslandes, aktueller Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU), Geburtsurkunde mit Apostille, ggf. Eheurkunde. Alle fremdsprachigen Dokumente: beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer.
Lebensunterhalt
Letzte 3 Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Steuerbescheide der letzten 2–3 Jahre. Bei Selbstständigen: EÜR, BWA, Steuerbescheide. Renteneinkommen: aktueller Rentenbescheid. Nachweis, dass kein Bürgergeld bezogen wird.
Sprache & Test
Sprachzertifikat B1 (Goethe, telc, ÖSD, DSH, TestDaF) oder Schul-/Hochschulabschluss in Deutsch. Einbürgerungstest-Zertifikat (33 Fragen, 17 richtige). Beides nicht älter als 5 Jahre.
Wohnsitz & Familie
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, aktuelle Meldebescheinigung. Wenn Familie eingebürgert wird: Geburtsurkunden Kinder, Eheurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheinigung. Bei minderjährigen Kindern: Zustimmung beider Eltern.
Straflosigkeit & Bekenntnis
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, Belegart 'O' für Behörde), Selbstauskunft bei Schufa, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Formular der Behörde).
Apostille & Beglaubigung
Ausländische Urkunden brauchen je nach Land Apostille (Haager Abkommen) oder Legalisation. Türkei: Apostille seit 1985. Russland: Apostille. USA: Apostille je Bundesstaat. Übersetzung danach durch deutsch-vereidigten Übersetzer.
Häufige Fragen
- Was, wenn meine Geburtsurkunde fehlt?
- Ersatzbescheinigung beim Konsulat oder Standesamt des Geburtsorts. In Härtefällen Erklärung an Eides Statt.
- Wie alt darf das Führungszeugnis sein?
- Maximal 3 Monate beim Antragstellungsdatum.
- Brauche ich auch Belege aus dem Herkunftsland?
- Ja, mindestens Geburtsurkunde (und Eheurkunde, falls verheiratet).
- Wer übersetzt die Dokumente?
- Nur vereidigte Übersetzer (Liste der Justizverwaltung des Bundeslandes).
- Was kostet die Einbürgerung?
- 255 € pro Erwachsenen, 51 € pro Kind. Belege ggf. teurer.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
