BAföG-Hilfe: Antrag, Höhe und Tipps für Studierende
Über 700.000 Studierende und Schüler erhalten BAföG. Doch der Antrag schreckt viele ab – zu komplex, zu viele Formulare. Diese Seite erklärt, wer Anspruch hat, wie viel BAföG du bekommst, wie du den Antrag online stellst und welche Fehler typische Ablehnungen verursachen.
Wer hat Anspruch?
Studierende und Schüler ab Klasse 10 bestimmter Schulformen, sofern Eltern (oder bei elternunabhängigem BAföG: Antragsteller selbst) ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. EU-Bürger nach 5 Jahren in Deutschland; Geflüchtete bestimmter Aufenthaltstitel ebenfalls. Altersgrenze: Beginn des Studiums vor 45 (Master vor 35), Ausnahmen möglich.
Höhe 2026
Höchstsatz: 992 € pro Monat (Studierende, nicht bei den Eltern). Davon 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale, 137 € KV-/PV-Zuschlag. Beim Eltern wohnend: 633 €. Hälfte ist Zuschuss, Hälfte zinsloses Staatsdarlehen (max. 10.010 € Rückzahlung).
Antrag stellen
Online über BAföG Digital (bafoeg-digital.de) oder beim zuständigen Studierendenwerk. Formblätter: 1 (Antrag), 3 (Eltern-Einkommen), 5 (Leistungsnachweis ab 5. Semester), 7 (Aktualisierung) usw. Bearbeitungszeit oft 6–12 Wochen – früh anfangen!
Elterneinkommen
Maßgeblich ist das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr. Beispiel: BAföG-Antrag für WS 2026/27 = Steuerbescheid 2024. Bei aktueller Einkommensminderung (Arbeitslosigkeit, Rente) Aktualisierungsantrag stellen – dann zählt das laufende Einkommen.
Elternunabhängiges BAföG
Möglich bei: Studium nach 5 Jahren Berufstätigkeit, zweitem Bildungsweg, über 30 Jahre alt bei Studienbeginn oder Eltern nicht ermittelbar. Vorteil: deutlich höhere Förderchance.
Rückzahlung
Beginn 5 Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer. Rate: mindestens 130 € pro Monat. Maximale Rückzahlsumme: 10.010 €. Wer pünktlich oder vorzeitig zahlt, bekommt Nachlass. Geringverdiener (< 1.690 € netto, Stand 2026) können stunden lassen.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 6–12 Wochen. Vorausleistung beantragen, wenn Eltern nicht zahlen.
- Was, wenn ich abgelehnt werde?
- Innerhalb eines Monats Widerspruch beim Studierendenwerk. DeutschlandPilot prüft den Bescheid kostenlos.
- Werde ich krankenversichert?
- Eigenständig in der studentischen KV, BAföG enthält dafür einen Zuschlag.
- Kann ich neben BAföG jobben?
- Ja, bis 522,50 €/Monat (Stand 2025) anrechnungsfrei. Darüber wird angerechnet.
- Was passiert beim Studienwechsel?
- Ein Wechsel bis Ende des 3. Semesters ist meist unschädlich, danach wird's komplex – Beratung beim Amt nutzen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
