Arbeitslosengeld I (ALG I) richtig beantragen

Wer seinen Job verliert, hat in den meisten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld I – eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit. Diese Seite erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch das ALG I ist und wie du Sperrzeiten vermeidest.

Anspruchsvoraussetzungen

Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten („Anwartschaftszeit“). Arbeitslos gemeldet. Verfügbar für Arbeitsmarkt (mindestens 15 Std/Woche). Persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit.

Höhe & Dauer

60 % des pauschalierten Nettoentgelts, 67 % bei mindestens einem Kind. Bezugsdauer: 6–24 Monate, abhängig vom Alter und vorheriger Beschäftigungszeit (z. B. ab 50 Jahre und 30 Monate Beschäftigung: 15 Monate; ab 58 und 48 Monate: 24 Monate).

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

Drei Monate vor Vertragsende (oder spätestens 3 Tage nach Kenntnis) musst du dich arbeitsuchend melden. Sonst droht 1 Woche Sperrzeit. Online möglich (arbeitsagentur.de).

Sperrzeit vermeiden

12 Wochen Sperrzeit bei: Kündigung ohne wichtigen Grund, Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag ohne Abfindung & Frist, Ablehnung zumutbarer Arbeit. Wichtige Gründe: gesundheitliche Belastung, Mobbing, Umzug zum Partner – im Zweifel beraten lassen.

Antrag stellen

Online über das eService-Portal der Arbeitsagentur oder persönlich im Termin. Unterlagen: Arbeitsbescheinigung des AG (§ 312 SGB III), Lohnabrechnungen, Krankenkassenbescheinigung, Personalausweis, Steuer-ID, Bankverbindung.

Übergang in ALG II / Bürgergeld

Nach Ende des ALG I oder bei Bedarfsunterschreitung kannst du Bürgergeld beantragen – beim Jobcenter (anderer Anbieter). Übergang nahtlos planen: Antrag rechtzeitig stellen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung?
2–6 Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen.
Bekomme ich auch nach Kündigung ALG I?
Ja, aber bei Eigenkündigung droht Sperrzeit.
Werde ich krankenversichert?
Ja, ALG I-Empfänger sind pflichtversichert.
Was, wenn ich krank werde?
Krankmeldung sofort an die Agentur. Bei längerer Krankheit ggf. Krankengeld der KV.
Kann ich nebenher arbeiten?
Ja, bis 15 Std/Woche. Hinzuverdienst wird ab Freibetrag angerechnet.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.