Arbeitslosengeld I (ALG I) richtig beantragen
Wer seinen Job verliert, hat in den meisten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld I – eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit. Diese Seite erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch das ALG I ist und wie du Sperrzeiten vermeidest.
Anspruchsvoraussetzungen
Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten („Anwartschaftszeit“). Arbeitslos gemeldet. Verfügbar für Arbeitsmarkt (mindestens 15 Std/Woche). Persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit.
Höhe & Dauer
60 % des pauschalierten Nettoentgelts, 67 % bei mindestens einem Kind. Bezugsdauer: 6–24 Monate, abhängig vom Alter und vorheriger Beschäftigungszeit (z. B. ab 50 Jahre und 30 Monate Beschäftigung: 15 Monate; ab 58 und 48 Monate: 24 Monate).
Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung
Drei Monate vor Vertragsende (oder spätestens 3 Tage nach Kenntnis) musst du dich arbeitsuchend melden. Sonst droht 1 Woche Sperrzeit. Online möglich (arbeitsagentur.de).
Sperrzeit vermeiden
12 Wochen Sperrzeit bei: Kündigung ohne wichtigen Grund, Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag ohne Abfindung & Frist, Ablehnung zumutbarer Arbeit. Wichtige Gründe: gesundheitliche Belastung, Mobbing, Umzug zum Partner – im Zweifel beraten lassen.
Antrag stellen
Online über das eService-Portal der Arbeitsagentur oder persönlich im Termin. Unterlagen: Arbeitsbescheinigung des AG (§ 312 SGB III), Lohnabrechnungen, Krankenkassenbescheinigung, Personalausweis, Steuer-ID, Bankverbindung.
Übergang in ALG II / Bürgergeld
Nach Ende des ALG I oder bei Bedarfsunterschreitung kannst du Bürgergeld beantragen – beim Jobcenter (anderer Anbieter). Übergang nahtlos planen: Antrag rechtzeitig stellen.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- 2–6 Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen.
- Bekomme ich auch nach Kündigung ALG I?
- Ja, aber bei Eigenkündigung droht Sperrzeit.
- Werde ich krankenversichert?
- Ja, ALG I-Empfänger sind pflichtversichert.
- Was, wenn ich krank werde?
- Krankmeldung sofort an die Agentur. Bei längerer Krankheit ggf. Krankengeld der KV.
- Kann ich nebenher arbeiten?
- Ja, bis 15 Std/Woche. Hinzuverdienst wird ab Freibetrag angerechnet.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
