Sozialhilfe nach SGB XII verstehen

Sozialhilfe ist die Grundsicherung für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind oder das Renteneintrittsalter erreicht haben. Sie umfasst u. a. Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt und Eingliederungshilfe. Diese Seite erklärt den Unterschied zum Bürgergeld und wie du den Antrag stellst.

Wer hat Anspruch?

Wer nicht erwerbsfähig ist (keine 3 Std/Tag arbeitsfähig) und seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, fällt unter SGB XII. Auch Rentner mit kleiner Rente erhalten Grundsicherung im Alter (§ 41 SGB XII). Erwerbsfähige bekommen Bürgergeld nach SGB II.

Leistungen

Regelsatz wie beim Bürgergeld (563 € Alleinstehende), Unterkunft + Heizung, Mehrbedarfe (Alter, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung), Bildung & Teilhabe für Kinder, einmalige Leistungen. Zusätzlich Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Grundsicherung im Alter

Für Rentner ab Renteneintrittsalter. Antrag beim Sozialamt der Stadt/Gemeinde. Anrechnung von Renten, Mieteinnahmen, Unterhalt. Kinder werden nur ab 100.000 € Jahreseinkommen zum Unterhalt herangezogen.

Antrag stellen

Antrag formlos oder mit Formular beim Sozialamt. Unterlagen: Personalausweis, Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge, Krankenversicherungsnachweis, ggf. Pflegegrad. Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.

Vermögensschutz

Schonvermögen 10.000 € pro Person, angemessenes Hausgrundstück, Hausrat, angemessenes Auto. Beerdigungsvorsorge und kleine Lebensversicherungen geschützt.

Eingliederungshilfe

Seit BTHG (2020): persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen. Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesellschaft. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe (Landschaftsverband, Bezirk).

Häufige Fragen

Ist das dasselbe wie Bürgergeld?
Nein. Bürgergeld (SGB II) für Erwerbsfähige, Sozialhilfe (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige.
Werden meine Kinder zur Kasse gebeten?
Erst ab 100.000 € Jahreseinkommen.
Was, wenn meine Rente nur knapp unter dem Bedarf liegt?
Antrag trotzdem stellen – Differenz wird gezahlt.
Kann ich Widerspruch einlegen?
Ja, innerhalb 1 Monat beim Sozialamt.
Wer berät mich?
Sozialverbände VdK, SoVD; Caritas, Diakonie, AWO.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.