Familienkasse: Hilfe rund um Kindergeld & Kinderzuschlag
Die Familienkasse ist Teil der Bundesagentur für Arbeit und zuständig für Kindergeld, Kinderzuschlag und einige Familienleistungen. Diese Seite erklärt, wofür sie zuständig ist, wie du sie erreichst und wie du häufige Probleme löst.
Zuständigkeit
Die Familienkasse bearbeitet Kindergeld, Kinderzuschlag (KiZ) und Notfall-KiZ. Sie ist nicht zuständig für Elterngeld – das macht die Elterngeldstelle des Bundeslandes. Für Beamte: Familienkasse des jeweiligen Dienstherrn.
Kindergeld beantragen
Online (familienkasse.de), per Post oder im Servicebüro. Unterlagen: Geburtsurkunde, Steuer-IDs Eltern + Kind. Auszahlung monatlich. Höhe 2026: 250 € pro Kind.
Kinderzuschlag (KiZ)
Bis zu 297 € pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld – für Eltern mit geringem Einkommen. Voraussetzung: Mindesteinkommen 900 € (Paar) / 600 € (Alleinerziehend), aber Gesamteinkommen unter der Höchstgrenze. Antrag online.
Kontaktwege
Telefonisch: 0800 4 5555 30 (kostenfrei). Online über das Familienportal mit Login. Persönlich in den Service-Büros der Bundesagentur für Arbeit nach Terminvereinbarung. Schriftlich per Post oder Fax.
Mitteilungspflichten
Eltern müssen Änderungen sofort mitteilen: Studium beendet, Ausbildung abgebrochen, Auslandsaufenthalt, Heirat, Einkommen des Kindes (bei volljährigen). Verstoß führt zu Rückforderung.
Bei Problemen
Bei Verzögerungen: schriftlich Nachfrage mit Aktenzeichen. Bei Ablehnung: Einspruch (Frist 1 Monat). Bei Untätigkeit nach 6 Monaten: Klage am Finanzgericht. Bei Sozialfragen: KiZ-Beratungsstellen der Kommunen.
Häufige Fragen
- Was, wenn das Kindergeld nicht kommt?
- Erst Konto prüfen, dann Familienkasse mit Aktenzeichen anrufen – meist Bearbeitungsfehler.
- Kann ich rückwirkend Kindergeld beantragen?
- Ja, bis zu 6 Monate zurück.
- Bekomme ich KiZ und Kindergeld gleichzeitig?
- Ja, beide werden parallel ausgezahlt.
- Wie schnell wird KiZ bewilligt?
- 2–6 Wochen, bei Notfall-KiZ in der Regel schneller.
- Wo finde ich Beratung?
- Familienkasse direkt, Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
