Doppelte Staatsbürgerschaft 2025/2026: Leitfaden für Antragsteller und Bestandsbürger

In Deutschland hat sich die Rechtslage zur doppelten Staatsbürgerschaft, auch Mehrstaatigkeit genannt, grundlegend geändert. Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG-Reform), das vielfach als das modernste in Europa gilt, müssen sich unzählige Menschen mit den neuen Möglichkeiten und Pflichten auseinandersetzen. War die Beibehaltung einer doppelten Staatsbürgerschaft in der Vergangenheit oft nur unter engen Voraussetzungen möglich oder mit aufwändigen Genehmigungsverfahren verbunden, so öffnet das Gesetz nun die Türen für eine breitere Akzeptanz. Diese Veränderung betrifft nicht nur jene, die eine Einbürgerung in Deutschland anstreben, sondern auch Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten, ohne ihre deutsche verlieren zu wollen. Der vorliegende Artikel beleuchtet die Kernaspekte dieser Reform, erklärt, welche Personengruppen am stärksten betroffen sind, und bietet detaillierte Informationen, um Sie durch die komplexen Regelungen zu navigieren. Wir zeigen auf, welche Länder die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Antragsprozess in der Praxis abläuft – ein entscheidendes Thema für viele Migranten und ihre Nachkommen im Jahr 2025/2026.

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Die historische Entwicklung zur Mehrstaatigkeit in Deutschland

Historisch verstand sich das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht lange Zeit als ein System, das die Vermeidung von Mehrstaatigkeit als Leitprinzip hatte. Das sogenannte 'ius sanguinis' (Recht des Blutes), also die Ableitung der Staatsangehörigkeit von den Eltern, dominierte. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war in der Regel nur unter sehr engen Ausnahmen vorgesehen: zum Beispiel bei Geburt (wenn Kinder von ausländischen Eltern in Deutschland geboren wurden und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit der Eltern erhielten) oder wenn die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit 'unzumutbar' war, beispielsweise aus humanitären Gründen oder bei Schwierigkeiten im Herkunftsland. Das führte zu komplexen 'Beibehaltungsgenehmigungen' für Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen wollten, und oft zu dem Dilemma für Einbürgerungswillige, ihre ursprüngliche Identität aufgeben zu müssen. Diese restriktive Haltung wurde immer wieder kritisiert, da sie die Realitäten einer globalisierten Welt und die Lebenswege vieler Menschen mit Migrationshintergrund nicht widerspiegelte. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Ende 2024 in Kraft trat, ist die Reaktion auf diese langjährige Debatte und stellt einen Paradigmenwechsel dar, der Deutschland international im Kontext moderner Migrationsgesellschaften positioniert.

Kernpunkte des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG-Reform 2024)

Die wesentlichen Änderungen lassen sich in drei Kernbereichen zusammenfassen: Erstens die generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit, zweitens die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeiten für eine Einbürgerung und drittens die Stärkung des Ius-soli-Prinzips für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung in Deutschland ist nun nicht mehr erforderlich (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG alte Fassung entfällt). Dies bedeutet eine enorme Erleichterung für viele Menschen, die sich vollumfänglich in die deutsche Gesellschaft integrieren möchten, ohne ihre Bindung zu ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Gleichzeitig können Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ohne eine spezifische Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen. Die Standard-Aufenthaltszeit für die Einbürgerung wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie B2-Sprachniveau oder herausragendem ehrenamtlichen Engagement, kann sie sogar auf drei Jahre reduziert werden. Diese Änderungen spiegeln den politischen Willen wider, Integration zu fördern und die Attraktivität Deutschlands als Einwanderungsland zu erhöhen.

Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft und Einbürgerung

Um die deutsche Staatsbürgerschaft – gegebenenfalls als zweite Staatsbürgerschaft – zu erlangen, sind weiterhin bestimmte Kriterien zu erfüllen, die der Gesetzgeber zur Sicherstellung der Eingliederung in die deutsche Gesellschaft als notwendig erachtet. 1. **Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt:** Ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist nun die Regel. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen (C1-Niveau Sprachkenntnisse, herausragende berufliche Leistungen oder besonderes ehrenamtliches Engagement) kann diese Frist auf drei Jahre verkürzt werden. Die ursprüngliche Frist von acht Jahren wurde somit deutlich reduziert. 2. **Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO):** Der Antragsteller muss sich zur FDGO des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen und die Prinzipien der FDGO achten. Verfassungsfeindliche Bestrebungen oder eine Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen schließen eine Einbürgerung aus. 3. **Eigenständige Lebensunterhaltssicherung:** Der Lebensunterhalt muss für den Antragsteller und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gesichert sein. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die diesen Punkt aus unverschuldeten Gründen, wie etwa einer Behinderung oder langjähriger Pflegebedürftigkeit, nicht erfüllen können. Beachten Sie hierzu auch die relevanten Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld in Deutschland. 4. **Sprachkenntnisse:** Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) ist obligatorisch. Dies kann durch ein Sprachzertifikat, den erfolgreichen Besuch einer deutschen Schule, ein Studium in Deutschland oder das Bestehen des Einbürgerungstests nachgewiesen werden. 5. **Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung:** Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Bildungsnachweise wie ein deutscher Schulabschluss oder ein Hochschulabschluss in Deutschland können diesen Test ersetzen. Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter den Test nicht ablegen können, sind davon befreit. 6. **Keine Verurteilung wegen einer Straftat:** Der Antragsteller darf nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein oder ein Verbrechen begangen haben. 7. **Identität und Loyalitätserklärung:** Kürzlich wurde zusätzlich eine „Loyalitätserklärung“ eingeführt, die ein klares Bekenntnis zum besonderen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland sowie die Missbilligung antisemitischer Bestrebungen und Angriffe umfasst. Dies ist ein direktes Resultat der aktuellen gesellschaftlichen Debatten und verdeutlicht die Haltung des deutschen Staates in dieser Frage.

Einbürgerung für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern ('Optionsmodell')

Ein wesentlicher Fortschritt betrifft auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Zuvor mussten sich diese Kinder, die bei Geburt sowohl die deutsche als auch die ausländische Staatsangehörigkeit erhielten (sogenanntes 'Optionsmodell'), bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, um eine doppelte Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Diese Optionspflicht entfällt nun vollständig. Gemäß § 4 Abs. 3 StAG erhalten Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Diese Kinder behalten ihre ausländische Staatsangehörigkeit – sie werden von Geburt an Mehrstaater. Dies ist eine wichtige Änderung, die die rechtliche Situation von etwa 65.000 Kindern pro Jahr vereinfacht und ihnen von Anfang an volle Partizipationsmöglichkeiten in Deutschland ermöglicht.

Häufige Fehler beim Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

Auch mit den erleichterten Bedingungen können Fehler im Antragsprozess zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Die häufigsten Fehlerquellen sind: * **Unvollständige Unterlagen:** Nicht alle erforderlichen Dokumente sind dem Antrag beigefügt. Dazu gehören fehlende Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (insbesondere mit Apostillen oder Legalisationen aus dem Ausland), Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse oder den Einbürgerungstest. Eine genaue Prüfung der benötigten Unterlagen im Vorfeld ist essenziell. * **Falsche Angaben:** Falsche oder widersprüchliche Angaben im Antrag, auch unbeabsichtigte, können Misstrauen wecken und eine aufwendige Nachprüfung erforderlich machen. Insbesondere Angaben zu Vorstrafen oder zur Sicherung des Lebensunterhalts sollten korrekt und nachvollziehbar sein. * **Unzureichende Sprachkenntnisse:** Obwohl nur B1-Niveau gefordert ist, kommt es vor, dass Antragsteller die Prüfung unterschätzen oder unzureichende Nachweise erbringen. Ein solides B1-Zertifikat ist hier unerlässlich. * **Späte Antragstellung:** Gerade bei komplexeren Fällen oder wenn Fristen, z.B. für die Beibehaltung einer anderen Staatsangehörigkeit in Ihrem Herkunftsland, zu beachten sind, kann eine zu späte Antragstellung Probleme verursachen. Die Bearbeitungszeiten der Behörden sind oft länger als erwartet. * **Missverständnis der Kosten:** Manchmal werden die Gesamtkosten für den Prozess unterschätzt, einschließlich Gebühren, Übersetzungen und eventueller Rechtsberatung. Gerade wenn Übersetzungen von Dokumenten aus Nicht-EU-Ländern notwendig sind, können diese schnell mehrere hundert Euro kosten. * **Fehlen der Loyalitätserklärung:** Die seit der StAG-Reform explizit geforderte Loyalitätserklärung zum Schutz jüdischen Lebens etc. muss klar und unmissverständlich abgegeben werden. Ein Mangel hier kann direkt zur Ablehnung führen. Um diese Fehler zu vermeiden, ist eine sorgfältige Vorbereitung und gegebenenfalls die Konsultation einer Beratungsstelle oder eines Fachanwalts ratsam.

Die Rolle der Herkunftsländer bei der Mehrstaatigkeit

Obwohl Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft in der Regel erlaubt, hängt die tatsächliche Möglichkeit der Mehrstaatigkeit immer auch von den Gesetzen des Herkunftslandes ab. Eine wichtige externe Autoritäts-Quelle in diesem Zusammenhang ist die **Verbraucherzentrale**, die oft auf die Notwendigkeit hinweist, sich auch bei den Konsulaten oder Botschaften des jeweiligen Herkunftslandes zu informieren. * **Länder, die Mehrstaatigkeit akzeptieren:** Viele Länder, darunter die meisten EU-Staaten (z.B. Frankreich, Italien, Polen), die USA, Kanada, Australien oder Israel, erkennen die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls an oder tolerieren sie unter bestimmten Bedingungen. Auch die Türkei hat ihre Regelungen diesbezüglich gelockert. * **Länder, die Mehrstaatigkeit verbieten oder einschränken:** Andere Länder hingegen sehen den automatischen Verlust ihrer Staatsangehörigkeit vor, sobald eine andere angenommen wird. Beispiele hierfür sind Staaten wie China, Indien oder Japan, die Wert auf eine exklusive Staatsangehörigkeit legen. Hier kann es bei der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge haben, dass die ursprüngliche Staatsangehörigkeit de iure oder de facto verloren geht. Eine individuelle Prüfung der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ist unerlässlich, da sich die Rechtslagen auch in den Herkunftsländern ändern können.

Besondere Situationen: Ehepartner, Angehörige und Härtefälle

Das neue Gesetz berücksichtigt auch spezielle Konstellationen: * **Ehepartner und eingetragene Lebenspartner:** Sie profitieren ebenfalls von der verkürzten Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung. Wenn sie seit mindestens zwei Jahren verheiratet oder verpartnert sind und mit einem deutschen Staatsbürger zusammenleben, kann die Einbürgerungsfrist unter Umständen noch weiter reduziert werden. * **Kinder:** Außer dem bereits erwähnten Optionsmodell für in Deutschland geborene Kinder, können auch minderjährige Kinder eingebürgert werden, wenn die Eltern die Voraussetzungen erfüllen oder wenn sie selbst über ausreichende Sprachkenntnisse und eine Aufenthaltsdauer von mindestens drei Jahren verfügen. * **Härtefälle und Altregelungen:** In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Personen über 67 Jahren, können vereinfachte Anforderungen an die Sprachkenntnisse gelten. Auch für ehemalige 'Gastarbeiter' der ersten Generation oder ihre Nachkommen gibt es unter Umständen Sonderregelungen oder Übergangsfristen, um die Einbürgerung zu erleichtern. Die Behörden prüfen hier die individuellen Lebensumstände sehr genau.

Mögliche Ursachen

  • Geburt in Deutschland

    Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden und bei Geburt bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. ein Elternteil besitzt seit 5 Jahren einen unbefristeten Aufenthalt), erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit neben der ihrer Eltern. Die Optionspflicht entfällt.

  • Einbürgerung

    Ausländische Staatsangehörige, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (5 Jahre Aufenthaltsdauer, gute Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt etc.), können die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und dabei ihre ursprüngliche behalten.

  • Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft

    Deutsche Staatsbürger, die eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben möchten, verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, sondern können sie behalten, auch ohne besondere Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG wird angepasst).

  • Verfolgungsgründe/Unzumutbarkeit

    In früheren Regelungen wurde die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen, wenn die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit unzumutbar war, zum Beispiel bei politischer Verfolgung oder hohen finanziellen Hürden im Herkunftsland. Diese Fälle werden durch die generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit vielfach obsolet oder deutlich vereinfacht.

  • Abstammung ('ius sanguinis')

    Eine Person kann automatisch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erben, unabhängig vom Geburtsort. Kommen die Eltern aus verschiedenen Ländern, kann dies bereits von Geburt an zur Mehrstaatigkeit führen, was nun auch von deutscher Seite vollumfänglich anerkannt wird.

Schritt-für-Schritt Lösung

  1. 1. Informationen einholen und Voraussetzungen prüfen

    Informieren Sie sich umfassend auf den Webseiten des Bundesinnenministeriums oder Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde. Prüfen Sie detailliert, ob Sie alle individuellen Voraussetzungen (Aufenthaltszeit, Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt, Bekenntnis zur FDGO, Loyalitätserklärung) für eine Einbürgerung oder die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen. Nutzen Sie auch Beratungsangebote der Migrationsberatungsstellen oder Ihrer Gemeinde. Beachten Sie hierbei auch die aktuellen Rahmenbedingungen zum Bürgergeld-Bezug.

  2. 2. Dokumente sammeln und vorbereiten

    Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: gültige Reisepässe, Geburtsurkunden (ggf. mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung), Heiratsurkunden, Nachweise über Ihre Aufenthaltszeiten (z.B. alte Aufenthaltstitel), Einkommensnachweise der letzten 3-6 Monate, Leistungsbescheide (falls zutreffend, z.B. Rentenbescheid), Sprachzertifikate (mind. B1), Nachweis über den Einbürgerungstest oder alternativer Bildungsnachweis. Planen Sie ausreichend Zeit für das Bestellen und Übersetzen von Dokumenten ein.

  3. 3. Antrag ausfüllen

    Laden Sie das Antragsformular von der Webseite Ihrer Einbürgerungsbehörde herunter oder holen Sie es dort ab. Füllen Sie den Antrag sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben, um Verzögerungen zu vermeiden. Die neue Loyalitätserklärung ist dabei ein wichtiger Bestandteil.

  4. 4. Antrag bei der Behörde einreichen

    Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag samt aller Unterlagen persönlich oder, falls von der Behörde erlaubt, postalisch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ein. In vielen Fällen ist ein Termin zur persönlichen Vorsprache nötig. Beachten Sie, dass es vorkommen kann, dass Sie für die Einreichung des Antrags einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen müssen.

  5. 5. Behördentermin wahrnehmen und ggf. Nachfragen beantworten

    Sofern ein Termin vereinbart wurde oder Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, nehmen Sie diesen unbedingt wahr. Hier können Fragen geklärt und die Unterlagen geprüft werden. Bleiben Sie gegebenenfalls auch danach erreichbar für Rückfragen der Behörde. Stellen Sie sicher, dass Sie alle angeforderten zusätzlichen Informationen zeitnah liefern.

  6. 6. Entscheidung abwarten und Gebühren zahlen

    Nach Einreichung des Antrags müssen Sie die Bearbeitungszeit der Behörde abwarten. Diese kann je nach Auslastung und Komplexität Ihres Falles variieren (mehrere Monate bis über ein Jahr). Sobald eine positive Entscheidung vorliegt, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die Kosten für die Einbürgerung müssen vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde beglichen werden.

  7. 7. Einbürgerungsurkunde erhalten

    Nach Zahlung der Gebühren und finaler Prüfung erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. Mit dieser Urkunde sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger. Sie können danach einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen, und wenn Sie noch Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft haben, werden Sie Mehrstaater.

Reparaturkosten in Deutschland

2551500

Die Verwaltungsgebühr für eine Einbürgerung beträgt in der Regel 255 Euro pro erwachsener Person. Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, fallen 51 Euro an. Hinzu können Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen von Dokumenten kommen (je nach Umfang und Sprachpaarung 50-800 Euro), sowie Kosten für den Einbürgerungstest (ca. 25 Euro) und Sprachkurse (variabel). Im Falle einer notwendigen anwaltlichen Beratung, zum Beispiel bei komplexen Fallkonstellationen oder bei Schwierigkeiten mit der Sicherung des Lebensunterhalts, können weitere Kosten von mehreren hundert bis zu 1.200 Euro entstehen, je nach Umfang der Leistung. Die Gesamtkosten können in Einzelfällen somit bis zu 1.500 Euro oder mehr betragen.

Sicherheitshinweise

Informieren Sie sich immer direkt bei den offiziellen Stellen: dem Bundesverwaltungsamt, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde. Vermeiden Sie unseriöse Anbieter oder Angebote, die eine schnelle Einbürgerung versprechen. Die Rechtsprechung kann sich ändern, daher ist es wichtig, stets aktuelle Informationen einzuholen.

Wann den Fachbetrieb rufen?

Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Migrationsrecht oder eine anerkannte Migrationsberatungsstelle zu konsultieren, wenn Ihr Fall besondere Komplexität aufweist. Dies gilt insbesondere bei Vorstrafen, unklarer Identität, wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z.B. Bürgergeld-Bezug), bei Fragen zur Auslegung der Loyalitätserklärung, oder wenn Ihr Herkunftsland Besonderheiten bezüglich der Annahme einer zweiten Staatsangehörigkeit aufweist und Sie nicht sicher sind, wie Sie damit umgehen sollen. Eine frühe Rechtsberatung kann Fallstricke vermeiden und den Prozess beschleunigen.

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Häufige Fragen

Was genau ändert sich bei der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland seit 2024?+

Seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes Ende 2024 ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt. Dies bedeutet, dass ausländische Staatsangehörige bei einer Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr ablegen müssen. Umgekehrt verlieren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen. Die komplizierte Beibehaltungsgenehmigung für Deutsche entfällt damit weitgehend.

Gilt die neue Regelung nur für zukünftige Einbürgerungen oder auch rückwirkend?+

Die neuen Regeln gelten für alle Einbürgerungsanträge, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden. Für Anträge, die vor der Gesetzesänderung eingereicht wurden und noch nicht beschieden sind, könnten unter bestimmten Umständen die neuen Regeln Anwendung finden, insbesondere wenn die Voraussetzungen des neuen Gesetzes für den Antragsteller günstiger sind. Eine pauschale Rückwirkung auf bereits bestandskräftige Entscheidungen oder Fälle, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren wurde, ist jedoch in der Regel nicht gegeben.

Welche Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft in Kombination mit der deutschen?+

Die deutsche Gesetzgebung erlaubt nun die Mehrstaatigkeit generell. Ob Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft mit einem anderen Land führen können, hängt jedoch immer auch von den Gesetzen des jeweiligen Herkunftslandes ab. Viele EU-Staaten, die USA, Kanada, Australien und Israel zum Beispiel akzeptieren die doppelte Staatsbürgerschaft. Auch die Türkei hat die Regelungen zugunsten der Mehrstaatigkeit erweitert. Es gibt aber auch Länder, die den Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit vorsehen, sobald eine andere angenommen wird (z.B. China, Japan). Hier ist eine individuelle Prüfung unerlässlich, am besten über die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftslandes.

Wie lange muss ich in Deutschland gelebt haben, um eingebürgert zu werden?+

Die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wurde durch die Reform verkürzt. Standardmäßig müssen Sie nun fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie sehr guten Sprachkenntnissen (C1-Niveau oder höher), besonderem ehrenamtlichem Engagement oder herausragenden beruflichen Leistungen, kann die Frist sogar auf drei Jahre verkürzt werden.

Muss ich immer noch einen Einbürgerungstest ablegen?+

Ja, grundsätzlich ist der Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland weiterhin erforderlich. Dies geschieht in der Regel durch einen Einbürgerungstest. Ausnahmen bestehen jedoch für Personen, die einen deutschen Schulabschluss oder einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben oder alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, den Test abzulegen.

Was sind die Vorteile einer doppelten Staatsbürgerschaft?+

Die doppelte Staatsbürgerschaft bietet zahlreiche Vorteile: Sie können in beiden Ländern wählen und gewählt werden, haben uneingeschränkten Zugang zu Bildungs- und Arbeitsmärkten in beiden Staaten, genießen konsularischen Schutz beider Länder und können Eigentum in beiden Ländern ohne administrative Hürden einfacher verwalten. Zudem erleichtert sie oft das Reisen und stärkt die kulturelle und persönliche Bindung zu beiden Heimatländern, ohne eine Identität aufgeben zu müssen.

Gibt es auch Nachteile bei der doppelten Staatsbürgerschaft?+

Potenzielle Nachteile können sich in Ausnahmefällen ergeben, etwa beim Militärdienst in bestimmten Herkunftsländern, wenn beide Länder Wehrpflicht vorsehen. Auch bei diplomatischem Schutz kann es zu Komplikationen kommen, wenn eine Person von beiden Staaten beansprucht wird. In manchen Ländern können zudem doppelte Steuerpflichten entstehen, hier gibt es jedoch oft Doppelbesteuerungsabkommen, die diese vermeiden. Insgesamt überwiegen für die meisten Betroffenen die Vorteile der Mehrstaatigkeit, insbesondere da viele frühere Nachteile durch Doppelbesteuerungsabkommen oder die Möglichkeit, sich vom Wehrdienst anerkennen zu lassen, vermieden werden können.

Was passiert, wenn mein Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt?+

Wenn Ihr Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft nicht zulässt, bedeutet die deutsche Gesetzesänderung, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können, ohne die Aufgabe der ursprünglichen beantragen zu müssen. Es besteht jedoch das Risiko, dass Ihr Herkunftsland Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit (also die des Herkunftslandes) automatisch entzieht, falls Sie die deutsche annehmen. Dies müssen Sie vorab bei den Behörden Ihres Herkunftslandes klären. Die deutsche Seite zwingt Sie nicht mehr zur Aufgabe, aber Ihr Herkunftsland könnte dies tun.

Wie weise ich meine Sprachkenntnisse für die Einbürgerung nach?+

Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens müssen nachgewiesen werden. Dies kann durch ein offizielles Sprachzertifikat (z.B. vom Goethe-Institut, telc, TestDaF), den erfolgreichen Besuch einer deutschen Schule oder den Abschluss einer Hochschule in Deutschland geschehen. Auch der Nachweis des Einbürgerungstests kann als Beleg dienen, wenn er integrierte Sprachfragen beinhaltet. Alternativ kann ein Integrationskurs erfolgreich absolviert worden sein. Für eine Verkürzung der Aufenthaltszeit auf drei Jahre ist sogar B2 oder C1 nötig.

Kann ich als Deutscher, der im Ausland lebt, eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche behalten?+

Ja, mit der neuen Gesetzgebung ist dies in der Regel problemlos möglich. Sie müssen keine Beibehaltungsgenehmigung mehr beantragen, um Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen. Informieren Sie sich jedoch stets über die Regelungen des jeweiligen Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie erwerben möchten, da diese eigene Restriktionen bezüglich der Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft haben könnten.

Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess?+

Die Dauer des Einbürgerungsprozesses kann stark variieren, abhängig von der jeweiligen Behörde und der Komplexität Ihres Falles. Erfahrungsgemäß kann es von einigen Monaten bis zu über einem Jahr, in manchen Fällen auch länger als 18 Monate dauern. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde über die aktuellen Bearbeitungszeiten zu informieren und alle Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu minimieren.

Muss ich mich bei der Einbürgerung explizit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen?+

Ja, der Gesetzgeber hat eine explizite 'Loyalitätserklärung' in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen. Sie müssen sich dabei zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und insbesondere erklären, dass Sie das besondere Schutz jüdischen Lebens in Deutschland anerkennen und nichts unternehmen, das diesem Schutz zuwiderläuft. Ein offenes Bekenntnis zu den Werten Deutschlands und die Ablehnung von Antisemitismus ist somit eine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung.

Spielt der Bezug von Bürgergeld eine Rolle bei der Einbürgerung?+

Ja, grundsätzlich ist die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und des Ihrer Familie ohne Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) eine Voraussetzung. Es gibt jedoch Ausnahmen für unverschuldete Gründe, wie dauerhafte Krankheit, Behinderung oder Alter, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen. In solchen Fällen wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Ein längerer Bezug von Bürgergeld kann den Einbürgerungsprozess erschweren oder verzögern, sofern keine der genannten Ausnahmen zutrifft.

Gibt es eine Altersgrenze für die Einbürgerung in Deutschland?+

Das StAG sieht keine explizite Altersgrenze für eine Einbürgerung vor, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Personen über 67 Jahren können von den Anforderungen an die Sprachkenntnisse und den Einbürgerungstest erleichtert werden, sofern sie über die Fähigkeit zur Verständigung im Alltag verfügen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Einbürgerungsbehörde, die die individuellen Umstände berücksichtigt.

Fazit

Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2024 markiert einen Wandel in Deutschlands Einwanderungspolitik und macht die doppelte Staatsbürgerschaft zum Regelfall. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Realität einer vielfältigen Gesellschaft und zur Stärkung der Integration. Die verkürzten Aufenthaltsfristen und die generelle Akzeptanz der Mehrstaatigkeit schaffen neue Perspektiven für Menschen, die in Deutschland leben und sich hier eine Zukunft aufbauen möchten. Es ist jedoch essenziell, sich umfassend über die individuellen Voraussetzungen und den Prozess zu informieren und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine reibungslose Einbürgerung zu ermöglichen und von den erweiterten Möglichkeiten zu profitieren. Deutschland positioniert sich damit als ein modernes und weltoffenes Land, das die vielfältigen Identitäten seiner Bürger wertschätzt.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisch auf Basis einer realen Nutzeranfrage erstellt und ersetzt keine Fach- oder Rechtsberatung. Bei akuter Gefahr (Gas, Wasser, Strom, Feuer) wählen Sie sofort die 112.