Haftpflichtschaden richtig melden: Fristen, Formulierung & Ablehnungsrisiken in Deutschland
Ein plötzliches Missgeschick kann jedem passieren: Ob der Ball des Kindes die Fensterscheibe des Nachbarn trifft, das herunterfallende Weinglas den Teppich fremder Besucher ruiniert oder das Fahrrad unglücklich ein parkendes Auto streift. Solche Vorfälle treten in Deutschland täglich zigfach auf. Besonders im Herbst und Winter, wenn Nässe, Glätte oder auch die dunkle Jahreszeit das Risiko von Unfällen erhöhen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass unabsichtlich Dritte zu Schaden kommen. Eine private Haftpflichtversicherung ist in solchen Fällen unentbehrlich. Doch wie meldet man einen solchen Schaden korrekt, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden? Dieser umfassende Ratgeber erläutert detailliert die Vorgehensweise, kritische Fristen und häufige Fallstricke, die zur Ablehnung eines Anspruchs führen können. Sie erfahren, wann eine Meldung erfolgen muss, welche Informationen die Versicherung benötigt und wie Sie sich bestmöglich vorbereiten.
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Problem im Detail: Wann die Haftpflicht greift und wann nicht
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die Sie oder Ihre Familie Dritten zufügen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die aus Fahrlässigkeit entstehen. Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird, ein Sachschaden, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird, und ein Vermögensschaden, wenn Dritte durch Ihr Handeln einen finanziellen Nachteil erleiden, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt – zum Beispiel, wenn Sie versehentlich die Wasserzufuhr in einem Gebäude abdrehen und dadurch ein Restaurant Umsatzeinbußen hat. Wichtig ist: Die Haftpflicht zahlt nur bei Schäden, die Dritte betreffen, und nicht für Schäden am eigenen Eigentum. Zudem sind Vorsatzschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso greift sie nicht, wenn der Schaden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder im Straßenverkehr mit dem Kraftfahrzeug verursacht wurde (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht). Kenntnisse über den genauen Deckungsumfang Ihrer Police sind essenziell, um im Ernstfall richtig zu handeln und unnötige Ablehnungen zu vermeiden.
Häufige Ursachen für Haftpflichtschäden im Alltag
Haftpflichtschäden entstehen oft aus alltäglichen Situationen, die schnell außer Kontrolle geraten können. Ein klassisches Beispiel ist der sogenannte Fußgänger- oder Fahrradfahrer-Unfall, bei dem man beim Überqueren der Straße unachtsam ist und dadurch ein Auto zum Ausweichen zwingt, das dabei einen Schaden erleidet, obgleich kein direkter Kontakt stattfand. Auch spielende Kinder sind eine häufige Ursache; ein verirrter Fußball, der ein Fenster zersplittern lässt oder den Lack eines parkenden Autos beschädigt, ist ein typischer Fall. Im Haushalt können herunterfallende Gegenstände, umgestoßene Flüssigkeiten oder durch unsachgemäße Handhabung entstandene Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen zu Ansprüchen führen. Haustiere, insbesondere Hunde, die auf öffentlichen Flächen Schäden verursachen, sind ebenfalls ein häufiger Grund für Haftpflichtmeldungen. Selbst bei der "Gefälligkeit", wenn Sie Freunden oder Bekannten ehrenamtlich helfen und dabei etwas beschädigen, kann unter Umständen die Haftpflicht greifen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das Spektrum ist breit und erfordert in jedem Einzelfall eine genaue Prüfung der Umstände.
Erste Schritte nach einem Schaden: Sofortmaßnahmen
Nach einem Haftpflichtschaden ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Zuerst sollten Sie die unmittelbare Gefahr beseitigen und größeren Schaden abwenden. Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie falls nötig Erste Hilfe (bei Personenschäden) und verständigen Sie gegebenenfalls Polizei und Rettungsdienst. Im nächsten Schritt ist es unerlässlich, die Kontaktdaten und Angaben des Geschädigten (Name, Adresse, Telefonnummer) aufzunehmen. Lassen Sie sich bei Sachschäden im besten Fall sofort die Angaben zur Sache selbst (Marke, Modell, Baujahr, geschätzter Wert) geben. Machen Sie Fotos vom Schaden aus verschiedenen Perspektiven und dokumentieren Sie die Situation möglichst detailliert. Schreiben Sie Ort, Datum, Uhrzeit und eine präzise Schilderung des Hergangs auf. Sprechen Sie kein Schuldanerkenntnis aus und unterschreiben Sie keine Dokumente, die Ihnen die Schuld zuschieben, bevor Sie dies mit Ihrer Versicherung besprochen haben. Ihre Versicherung übernimmt die Regulierung und prüft die Haftungsfrage. Diese sorgfältige Dokumentation ist die Grundlage für eine reibungslose Schadenmeldung und die Vermeidung von Missverständnissen. Denken Sie daran, dass die Beweissicherung unmittelbar nach dem Ereignis am effektivsten ist.
Fristen, Formulierungen & erforderliche Angaben bei der Meldung
Die Schadenmeldung bei Ihrer Haftpflichtversicherung sollte unverzüglich erfolgen, nachdem Sie vom Schaden Kenntnis erlangt haben. Viele Versicherungen fordern eine Meldung "ohne schuldhaftes Zögern", was meist binnen einer Woche, spätestens jedoch 14 Tage bedeutet. Verzögerungen können unter Umständen zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen. Nutzen Sie für die Meldung das Schadenformular Ihrer Versicherung, das oft online verfügbar ist. Die Formulierung sollte sachlich, präzise und objektiv sein. Beschreiben Sie detailliert den Hergang, den Schaden selbst und wann Sie davon erfahren haben. Geben Sie die Personalien des Geschädigten an sowie alle gesammelten Beweismittel wie Fotos, Zeugenaussagen (mit Kontaktdaten der Zeugen), Polizeiberichte oder Kostenvoranschläge für die Reparatur. Ein Beispiel: "Am [Datum], gegen [Uhrzeit] Uhr, stieß ich beim Fahrradfahren auf dem [Ort/Straße] unbeabsichtigt gegen ein parkendes Fahrzeug [Marke, Modell, Kennzeichen]. Hierbei entstand ein Kratzer an der Fahrertür des Fahrzeugs. Eine direkte Kollision wurde vermieden, mein Fahrrad blieb unbeschädigt. Der Geschädigte [Name] hat die Beschädigung bemerkt." Wichtig ist, keine Schuld zuzugeben, sondern nur die Fakten darzulegen. Ihre Versicherung wird die Haftungsfrage prüfen und mit dem Geschädigten kommunizieren.
Typische Ablehnungsgründe und wie man sie vermeidet
Es gibt mehrere Gründe, warum eine private Haftpflichtversicherung einen Schaden ablehnen oder die Leistung kürzen kann. Einer der häufigsten ist die verspätete Schadenmeldung. Wie bereits erwähnt, muss die Meldung "unverzüglich" erfolgen. Eine Meldung nach mehreren Wochen oder gar Monaten kann die Leistungszusage gefährden. Auch das Ausbleiben einer vollständigen und präzisen Dokumentation kann zu Problemen führen. Fehlende Fotos, Zeugenaussagen oder eine unklare Schilderung des Hergangs erschweren der Versicherung die Prüfung des Falls. Vorsatzschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen; wurde der Schaden absichtlich herbeigeführt, zahlt die Versicherung nicht. Grobe Fahrlässigkeit kann ebenfalls zur Leistungskürzung führen, je nach Vertragsbedingungen. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind oft nur über einen Zusatzbaustein (Schäden an Mietsachen, Gefälligkeitsschäden) abgedeckt und müssen explizit in der Police vermerkt sein. Selbst verursachte Schäden (z.B. Sturz mit eigenem Smartphone) fallen nicht unter die private Haftpflicht. Eine vorherige, unautorisierte Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten kann ebenfalls ein Ablehnungsgrund sein, da Sie damit die Regulierungshoheit der Versicherung umgehen und möglicherweise eine nicht gerechtfertigte Haftung eingegangen sind. Immer gilt: Zuerst melden, dann handeln – und niemals die Schuld vorschnell anerkennen.
Vorbeugung: Risiken minimieren und Policen optimieren
Die beste Strategie gegen Haftpflichtschäden ist Prävention. Achten Sie im Alltag auf erhöhte Sorgfalt, insbesondere im Umgang mit fremdem Eigentum oder in Situationen, in denen Dritte betroffen sein könnten. Erziehen Sie Ihre Kinder und Haustiere entsprechend, um Risiken zu minimieren. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre private Haftpflichtversicherungspolice. Ist die Deckungssumme ausreichend hoch? Experten empfehlen eine Deckung von mindestens 10 bis 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, um im Extremfall (z.B. dauerhafte Invalidität durch einen Personenschaden) vor dem finanziellen Ruin geschützt zu sein. Prüfen Sie, ob bestimmte Risiken wie Schäden an Mietsachen, Forderungsausfalldeckung (wenn Ihnen selbst ein Dritter Schaden zufügt und dieser nicht zahlen kann) oder der Verlust fremder Schlüssel abgedeckt sind. Manche Versicherungen bieten auch Schutz bei Drohnen-Nutzung oder im Rahmen bestimmter Ehrenämter. Eine jährliche Überprüfung stellt sicher, dass Ihre Police noch immer Ihren aktuellen Lebensumständen und Risikoprofilen entspricht. Die Stiftung Warentest bietet hierzu regelmäßig Tests und Beratungen an.
Risiken bei Nichtbehebung oder Falschmeldung von Haftpflichtschäden
Die Konsequenzen einer Nichtmeldung oder Falschmeldung eines Haftpflichtschadens können gravierend sein. Wenn Sie einen Schaden nicht oder nicht fristgerecht melden, kann Ihre Versicherung die Leistung vollständig verweigern. Das bedeutet, dass Sie die entstandenen Kosten – die im Personenschadenbereich schnell in die Millionen gehen können – aus eigener Tasche zahlen müssen. Dies kann zu einer enormen finanziellen Belastung bis hin zur Privatinsolvenz führen. Eine absichtliche Falschmeldung oder das Verschweigen wichtiger Fakten stellt sogar Versicherungsbetrug dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann und ebenfalls zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes in diesem Fall führt. Selbst eine grob fahrlässige Falschmeldung, etwa durch bewusst falsche Angaben zum Hergang, kann zur Leistungskürzung oder -verweigerung führen. Zudem kann die Versicherung Ihnen den Vertrag kündigen, was das Finden eines neuen Versicherers erschwert und zu höheren Beiträgen führen kann. Es ist daher jederzeit im eigenen Interesse, transparent, ehrlich und fristgerecht mit der Versicherung zu kommunizieren und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Mögliche Ursachen
Verspätete Meldung
Die Nichtbeachtung der "unverzüglichen" Meldepflicht kann zur Ablehnung führen. Eine Meldung sollte immer so schnell wie möglich nach Kenntnis des Schadens erfolgen.
Vorsätzliche Verursachung
Schäden, die bewusst und absichtlich herbeigeführt wurden, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hier greift keine Haftpflichtversicherung.
Fehlende Dokumentation
Mangelnde oder fehlende Fotos, Zeugenaussagen oder eine vage Beschreibung des Hergangs erschweren die Prüfung und können zur Leistungsverweigerung führen.
Schuldanerkenntnis
Wenn Sie dem Geschädigten gegenüber Ihre Schuld anerkennen, ohne dies mit der Versicherung abzustimmen, kann dies den Versicherungsschutz gefährden.
Ausschluss im Vertrag
Bestimmte Schadenarten (z.B. Mietsachschäden, Verlust fremder Schlüssel) sind oft nur bei expliziter Einbeziehung im Vertrag versichert. Ein Blick in die Police ist wichtig.
Grobfahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung (je nach Police) die Leistung kürzen oder im schlimmsten Fall ganz ablehnen. Die Abgrenzung ist oft schwierig und wird im Einzelfall geprüft.
Schritt-für-Schritt Lösung
1. Schaden sofort sichern
Unmittelbare Gefahr beseitigen, weitere Schäden verhindern. Bei Personenschaden Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen (112).
2. Daten des Geschädigten aufnehmen
Name, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail, und alle relevanten Informationen zum beschädigten Gut oder zur verletzten Person sammeln.
3. Schaden dokumentieren
Umfangreiche Fotos vom Schadenort und -ausmaß machen. Ort, Datum, Uhrzeit, Hergang präzise schriftlich festhalten. Zeugen kontaktieren und deren Daten erfassen.
4. Kein Schuldanerkenntnis abgeben
Vermeiden Sie jede Äußerung, die als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Dies ist Aufgabe der Versicherung.
5. Versicherung umgehend informieren
Melden Sie den Schaden "ohne schuldhaftes Zögern", meist innerhalb einer Woche, spätestens 14 Tage, telefonisch oder über das Online-Portal Ihrer Versicherung.
6. Vollständiges Schadenformular einreichen
Füllen Sie das Formular Ihrer Versicherung sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Fügen Sie alle gesammelten Dokumente und Fotos bei.
7. Kommunikation der Versicherung überlassen
Nach der Meldung übernimmt Ihre Versicherung die Kommunikation mit dem Geschädigten und die Prüfung der Haftungsfrage.
Reparaturkosten in Deutschland
0–0 €
Die Kosten für einen Haftpflichtschaden werden in der Regel vollständig von der Versicherung übernommen, sofern der Schaden unter den Versicherungsschutz fällt und alle Fristen sowie Auflagen eingehalten wurden. Es gibt keine direkten Kosten für den Verursacher, es sei denn, es ist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Wenn der Schaden jedoch abgelehnt wird, können die Kosten, je nach Art des Schadens, von wenigen Hundert Euro (z.B. eine Glasscheibe) bis in den Millionenbereich (bei schweren Personenschäden mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit) reichen. Die Anfahrtspauschale eines Gutachters bei strittigen Fällen kann ebenfalls von der Versicherung getragen werden, sollte aber nicht vom Verursacher ohne Absprache beauftragt werden. Eine Stundenpauschale eines regulierenden Handwerkers ist für Sie als Verursacher ohne Relevanz.
Sicherheitshinweise
Im Falle von Personenschäden hat die erste Hilfe oberste Priorität. Rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter der 112. Sollte ein Schaden entstehen, der zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer führen kann (z.B. herabstürzende Bauteile, explodierende Geräte, Leckagen mit giftigen Substanzen), ist die Gefahrenbeseitigung wichtiger als jede Dokumentation. Bei Unsicherheit bezüglich der Sicherheit oder der Gefahrenklassifizierung, rufen Sie stets die Feuerwehr oder Polizei. Versuchen Sie niemals, gefährliche Situationen (wie beschädigte Stromleitungen oder ausgelaufenes Gas) eigenhändig und ohne Fachkenntnis zu beheben. Betreten Sie keine einsturzgefährdeten Gebäude oder Bereiche.
Wann den Fachbetrieb rufen?
Ein Fachbetrieb oder Gutachter wird immer dann benötigt, wenn die Schadenshöhe nicht eindeutig ist oder die Behebung spezifisches Fachwissen erfordert. Bei Sachschäden kann es sich um einen KFZ-Sachverständigen, einen Malerbetrieb, Glaser oder eine Baufirma handeln, die den exakten Reparaturumfang und die Kosten ermitteln. Bei Personenschäden ist naturgemäß stets medizinisches Fachpersonal involviert. Die Beauftragung eines Gutachters sollte in der Regel nicht von Ihnen als Verursacher, sondern von Ihrer Haftpflichtversicherung oder der Gegenseite (dem Geschädigten) erfolgen. Für die bloße Schadenmeldung ist kein Fachbetrieb erforderlich.
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Häufige Fragen
Was bedeutet "unverzüglich" bei der Schadenmeldung genau?+
Der Begriff "unverzüglich" ist rechtlich Auslegungssache, wird aber oft als "ohne schuldhaftes Zögern" verstanden. Praktisch bedeutet dies, dass Sie den Schaden mitteilen sollten, sobald Sie Kenntnis davon haben und es Ihnen zumutbar ist. Eine Frist von wenigen Tagen bis maximal einer Woche gilt als angemessen. Zieht sich die Meldung über Wochen hin, kann die Versicherung in Verzug geraten oder die Leistung kürzen. Kontaktieren Sie daher Ihre Versicherung direkt nach der Ereignisfeststellung.
Was passiert, wenn der Geschädigte mich direkt auf Zahlung anspricht?+
Leiten Sie solche Anfragen stets an Ihre Haftpflichtversicherung weiter. Geben Sie die Kontaktdaten des Geschädigten an Ihre Versicherung und informieren Sie den Geschädigten, dass sich die Versicherung um alles Weitere kümmern wird. Zahlen Sie niemals direkt aus eigener Tasche, ohne Rücksprache mit der Versicherung. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden und Ihren Versicherungsschutz beeinträchtigen.
Muss ich jeden kleinen Schaden der Versicherung melden?+
Für sehr geringfügige Schäden, bei denen die Kosten deutlich unter Ihrer Selbstbeteiligung liegen würden oder die so trivial sind, dass ein Versicherungsfall unwahrscheinlich ist, kann eine Meldung unter Umständen verzichtet werden. Allerdings ist es ratsam, im Zweifelsfall immer die Versicherung zu informieren. Eine zu häufige Meldung von Kleinschäden kann aber auch zu einer Hochstufung des Beitrags führen oder das Schadenfreiheitsrabatt-System beeinflussen.
Was ist, wenn ich die Polizei rufen muss?+
Die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn ein Personenschaden entstanden ist, eine Straftat vorliegt (z.B. Fahrerflucht des Geschädigten) oder es eine erhebliche Verkehrsbehinderung gibt. Auch bei unklarer Sachlage oder wenn eine Beweissicherung durch Dritte notwendig ist, kann die Polizei helfen. Ein Polizeibericht ist ein wichtiges Dokument für die Schadenregulierung durch die Versicherung.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung und brauche ich das?+
Die Forderungsausfalldeckung ist ein Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie schützt Sie, wenn Ihnen selbst ein Dritter einen Schaden zufügt, dieser Dritte jedoch keine Haftpflichtversicherung hat und die Kosten auch nicht aus eigener Tasche zahlen kann. In diesem Fall springt Ihre eigene Haftpflicht ein und reguliert den Schaden, der Ihnen entstanden ist. Dies kann sinnvoll sein, um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Gerade bei Personenschäden ist dieser Baustein sehr empfehlenswert.
Kann die Versicherung den Vertrag kündigen, wenn ich zu viele Schäden melde?+
Ja, grundsätzlich haben Versicherungen nach der Regulierung eines Schadens das Recht, den Vertrag zu kündigen (Ordentliche oder Außerordentliche Kündigung). Dies passiert oft, wenn die Schadenhäufigkeit ungewöhnlich hoch ist und die Versicherung eine erhöhte zukünftige Belastung befürchtet. Eine Kündigung kann die Suche nach einem neuen Versicherer erschweren und zu höheren Beiträgen führen.
Sind Schäden durch meine Kinder mitversichert?+
Ja, in der Regel sind deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren, im Straßenverkehr unter 10 Jahren) oder deliktfähige Kinder, die fahrlässig einen Schaden verursachen, über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Achten Sie darauf, dass Ihre Police dies explizit abdeckt und auch die sogenannten "Aufsichtspflichtverletzungen" eingeschlossen sind. Teenager benötigen unter Umständen eigene Deckungserweiterungen, je nach Umfang ihrer Aktivitäten.
Ich habe einen Schaden im Ausland verursacht, greift meine deutsche Haftpflicht?+
Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen bieten Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland, oft sogar weltweit. Die genaue Abdeckung und die geografische Gültigkeit sind in den Versicherungsbedingungen Ihrer Police festgelegt. Informieren Sie sich vor Reisen, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist oder ob Sie eine zusätzliche Reiseversicherung benötigen.
Wie lange dauert die Schadenregulierung in der Regel?+
Die Dauer der Schadenregulierung hängt stark von der Komplexität des Falles ab. Einfache Sachschäden können oft innerhalb weniger Tage oder Wochen abgewickelt werden, sobald alle Unterlagen vorliegen. Komplexe Fälle, insbesondere Personenschäden mit Langzeitfolgen oder strittiger Haftungsfrage, können sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen, da oft Gutachten benötigt werden und eine genaue Bezifferung des Schadens schwierig ist.
Was ist, wenn ich keinen Nachweis über den Hergang habe, z.B. bei meinem Hund?+
Gerade bei Tierschäden ist die Beweisführung oft schwierig. Wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht (z.B. einen Passanten beißt), kommt es auf die genaue Schilderung des Hergangs an. Zeugenaussagen, auch wenn keine Fotos existieren, können die Glaubwürdigkeit stärken. Erklären Sie Ihrer Versicherung die Situation so präzise und ehrlich wie möglich. Ohne Beweise wird die Regulierung aber oft erschwert.
Fazit
Der richtige Umgang mit Haftpflichtschäden ist entscheidend, um den Versicherungsschutz zu wahren und sich vor enormen finanziellen Belastungen zu schützen. Wesentlich sind die unverzügliche und vollständige Meldung, eine präzise Dokumentation des Schadens sowie die Vermeidung vorschneller Schuldanerkenntnisse. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Police stellt zudem sicher, dass Ihr Versicherungsschutz stets Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Versicherung proaktiv zu kontaktieren. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation können Sie jetzt die DeutschlandPilot Haus & Wohnung KI nutzen. Laden Sie Fotos oder Videos des Schadens hoch und erhalten Sie eine erste Analyse sowie Empfehlungen zu passenden Fachbetrieben oder Experten in Ihrer Nähe, die Sie bei der weiteren Abwicklung unterstützen können.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisch auf Basis einer realen Nutzeranfrage erstellt und ersetzt keine Fach- oder Rechtsberatung. Bei akuter Gefahr (Gas, Wasser, Strom, Feuer) wählen Sie sofort die 112.
