Krankgeschrieben in Deutschland: Lohnfortzahlung, Krankengeld und Ihre Rechte als Arbeitnehmer (2025/2026)

Gerade in den kälteren Monaten, wenn Erkältungswellen grassieren oder plötzlich eine Grippe zuschlägt, stellt sich für viele Arbeitnehmer in Deutschland die Frage: Was passiert, wenn ich länger oder wiederholt krankgeschrieben bin? Die Sorge um den Arbeitsplatz, die Lohnfortzahlung und das komplexe System des Krankengeldes kann bei Krankheit zusätzlich belasten. Dieses komplexe Thema ist im Arbeitsrecht fest verankert und betrifft Arbeitnehmer in ihrer Rolle als Angestellte gleichermaßen. Der vorliegende Ratgeber klärt umfassend auf, welche Rechte und Pflichten Sie als krankgeschriebener Arbeitnehmer in Deutschland haben, wann der Arbeitgeber zahlt, wann die Krankenkasse einspringt und welche Fristen unbedingt einzuhalten sind. Wir beleuchten die gesetzlichen Grundlagen und geben praxisnahe Empfehlungen, damit Sie sich im Ernstfall auf Ihre Genesung konzentrieren können. Dabei berücksichtigen wir aktuelle Regelungen und Zahlen für 2025/2026.

Problem zu Hause? Lassen Sie die KI helfen

Foto, Video oder Beschreibung – Analyse in Sekunden, kostenlos.

Haus & Wohnung KI starten

Die Grundlagen der Arbeitsunfähigkeit: Was bedeutet krankgeschrieben zu sein?

In Deutschland ist die Arbeitsunfähigkeit (AU) eine wichtige Säule des Arbeitnehmerrechts. Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann oder dies nur unter der Gefahr einer Verschlechterung seines Zustands möglich wäre. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ausschließlich durch einen Arzt. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) der Standard. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet sind, die 'gelbe Zettel' physisch beim Arbeitgeber einzureichen. Die Arztpraxis übermittelt die Daten digital an die Krankenkasse, die diese dann dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellt. Ihre primäre Pflicht ist es jedoch weiterhin, den Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Dies geschieht in der Regel telefonisch oder per E-Mail am ersten Tag der Krankheit. Die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung hängt von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab: Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss diese spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Viele Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung jedoch bereits ab dem ersten Tag, wozu sie arbeitsvertraglich berechtigt sind.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wer zahlt wann wie lange?

Die Lohnfortzahlung ist die finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer während einer Krankheit. Sie ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt und sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Dauer weiterzahlt, als ob der Arbeitnehmer gearbeitet hätte. Die Voraussetzungen sind: * **Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit:** Die Krankheit darf nicht selbst verschuldet sein. Dies ist in der Praxis nur selten der Fall, z.B. bei vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen. Sportunfälle oder Unfälle unter Alkoholeinfluss sind in der Regel nicht als selbst verschuldet anzusehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. * **Bestehen eines Arbeitsverhältnisses:** Sie müssen sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. * **Vierwöchige Wartezeit:** Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigungsdauer im Betrieb (§ 3 Abs. 3 EFZG). Sind Sie vor Ablauf dieser Frist krank, erhalten Sie direkt Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) für dieselbe Krankheit. Entscheidend ist hierbei die 'gleiche Krankheit'. Treten innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Erkrankung erneut Krankheitstage aufgrund derselben Krankheit auf, werden diese Tage auf die Sechs-Wochen-Frist angerechnet (sogenannte 'Anrechnung früherer Arbeitsunfähigkeitszeiten'). Dies gilt auch, wenn zwischenzeitlich eine Arbeitsfähigkeit bestand. Beginnt während der Lohnfortzahlung eine neue, eigenständige Krankheit, beginnt die Sechs-Wochen-Frist für diese neue Erkrankung erneut. Dies kann kompliziert sein und erfordert oft eine genaue ärztliche Abklärung der Diagnosen.

Krankengeld: Die Leistung der Krankenkasse nach der Lohnfortzahlung

Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld ein. Dies ist eine Entgeltersatzleistung, die sicherstellen soll, dass Arbeitnehmer auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sind. Der Anspruch auf Krankengeld ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. * **Beginn des Anspruchs:** Der Anspruch auf Krankengeld beginnt am Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Eine lückenlose Krankschreibung ist hierbei essenziell. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abläuft, müssen Sie eine Folgebescheinigung einholen, bevor die alte AU endet. Andernfalls kann es zu einer Unterbrechung des Krankengeldanspruchs kommen, was unter Umständen den Verlust des Anspruchs bedeuten kann. * **Dauer des Krankengeldes:** Die Krankenkasse zahlt Krankengeld für maximal 78 Wochen (1,5 Jahre) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Dieser Drei-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. * **Höhe des Krankengeldes:** Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Es gibt eine Höchstgrenze für das Krankengeld, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung orientiert und jährlich angepasst wird (für 2025/2026 liegt diese bei ca. 3.750 Euro brutto maximal pro Monat). Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt, sofern sie im Berechnungszeitraum gezahlt wurden. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Krankenkasse und basiert auf den Daten, die Ihr Arbeitgeber übermittelt. **Wichtiger Hinweis:** Um nahtlos Krankengeld zu beziehen, ist es von größter Bedeutung, dass Sie sich frühzeitig um eine Folgebescheinigung kümmern. Die Krankenkasse ist hier sehr streng. Wenn Sie dies vergessen, kann es zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen. Bei Unsicherheiten sollten Sie immer direkt Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Auch die Verbraucherzentrale bietet hierzu wertvolle Informationen und Beratungen an.

Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer im Krankheitsfall

Als krankgeschriebener Arbeitnehmer haben Sie nicht nur Ansprüche, sondern auch klare Pflichten, die Sie beachten müssen, um Ihre Rechte zu wahren: 1. **Meldepflicht (Anzeigepflicht):** Sie müssen Ihrem Arbeitgeber unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, mitteilen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange diese voraussichtlich dauern wird. Dies sollte am ersten Tag der Krankheit, möglichst zu Arbeitsbeginn, erfolgen. Die Form der Meldung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben (telefonisch, E-Mail sind üblich). 2. **Nachweispflicht (Bescheinigungspflicht):** Spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies auch früher verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag so geregelt ist. Bei der eAU erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse, die sie für den Arbeitgeber abrufbar macht. Sie müssen jedoch weiterhin Ihren Arbeitgeber informieren, dass eine eAU ausgestellt wurde. 3. **Verhalten während der Krankheit:** Während der Krankschreibung sind Sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was Ihrer Genesung abträglich ist. Dies bedeutet nicht, dass Sie das Haus nicht verlassen dürfen. Spaziergänge an der frischen Luft können beispielsweise förderlich sein. Ein Besuch im Kino oder ein Restaurantbesuch ist in der Regel nicht problematisch, solange er den Genesungsprozess nicht behindert. Wenn Sie jedoch Aktivitäten nachgehen, die objektiv Ihrer Genesung entgegenwirken oder den Verdacht erwecken, Sie täuschen die Krankheit vor (z.B. schwere körperliche Arbeit bei einem Bandscheibenvorfall), können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. 4. **Reisefähigkeit im Krankheitsfall:** Bei einer Krankschreibung ist eine Reise ins Ausland grundsätzlich möglich, sofern sie den Genesungsprozess nicht negativ beeinflusst und vom Arzt befürwortet wird. Allerdings ist die Meldung an die Krankenkasse hier besonders wichtig. Sie müssen Ihre Krankenkasse informieren und benötigen eventuell eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Reisefähigkeit. Bei einer Erkrankung im Ausland müssen Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse informieren und eine ärztliche Bescheinigung des ausländischen Arztes einreichen. Bei fehlender oder zu später Meldung ins Ausland kann dies zu Problemen bei der Lohnfortzahlung oder dem Krankengeld führen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und ihre Bedeutung

Die Einführung der eAU seit dem 1. Januar 2023 hat den Prozess der Krankmeldung digitalisiert und vereinfacht. Die Arztpraxis übermittelt die AU-Daten direkt und sicher an die Krankenkasse, die diese wiederum elektronisch dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellt. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das: * **Kein 'gelber Zettel' mehr für den Arbeitgeber:** Sie erhalten vom Arzt eine Patienteninformation mit den Eckdaten Ihrer Krankschreibung. Das Original für den Arbeitgeber entfällt. Eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen ist aber weiterhin üblich. * **Arbeitgeber-Information bleibt bestehen:** Sie sind weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Sie müssen ihm aber keine physische Bescheinigung mehr aushändigen. * **Vorteile:** Die eAU reduziert den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten und minimiert das Risiko von Verlusten oder Versäumnissen bei der Einreichung. Es ist wichtig, dass Ihre Krankenkasse Ihre aktuelle E-Mail-Adresse oder Postanschrift hat, falls Rückfragen nötig sind. **Was tun bei technischen Problemen?** Sollte die eAU-Übermittlung einmal nicht funktionieren (z.B. bei einem Systemausfall in der Arztpraxis), erhalten Sie vom Arzt eine Ersatzbescheinigung in Papierform. Diese reichen Sie dann wie gewohnt beim Arbeitgeber und ggf. bei der Krankenkasse ein.

Kündigung im Krankheitsfall: Was ist erlaubt, was nicht?

Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich nicht per se ausgeschlossen, unterliegt aber strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Kündigungsschutz gilt auch für kranke Arbeitnehmer. Allerdings sind die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sehr hoch und müssen von Ihrem Arbeitgeber nachgewiesen werden. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann zulässig sein, wenn: * **Negative Gesundheitsprognose:** Es muss absehbar sein, dass Sie in Zukunft dauerhaft oder häufig krank sein werden. * **Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:** Ihre Arbeitsunfähigkeit führt zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen (z.B. hohe Entgeltfortzahlungskosten) oder zu schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs (z.B. Ausfälle in Schlüsselpositionen). * **Interessenabwägung:** Die betrieblichen Interessen müssen Ihr Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegen. Hierbei werden Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand und die Möglichkeit einer Umsetzung berücksichtigt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt Sie lediglich vor Entgeltverlust, nicht aber vor einer Kündigung aus anderen Gründen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine sogenannte personenbedingte Kündigung. In der Probezeit ist der Kündigungsschutz noch nicht in vollem Umfang gegeben, da das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit greift. Eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht kann oft sinnvoll sein, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Hierfür ist eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten.

Wiedereingliederung ins Arbeitsleben: Das Hamburger Modell

Nach langer Krankheit kann die Rückkehr in den Arbeitsalltag eine Herausforderung darstellen. Das sogenannte 'Hamburger Modell' (§ 74 SGB V) bietet eine Möglichkeit zur schrittweisen und schonenden Wiedereingliederung. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit langsam wiederherzustellen, ohne den Arbeitnehmer zu überfordern. **Ablauf des Hamburger Modells:** 1. **Ärztliche Empfehlung:** Der behandelnde Arzt (oft ein Reha-Arzt) stellt fest, dass eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist und erstellt einen Wiedereingliederungsplan. 2. **Zustimmung aller Beteiligten:** Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Krankenkasse müssen diesem Plan zustimmen. 3. **Stufenweiser Aufbau:** Die tägliche Arbeitszeit wird schrittweise erhöht. Es beginnt oft mit wenigen Stunden pro Tag und steigert sich über mehrere Wochen, bis die volle Arbeitsfähigkeit wieder erreicht ist. 4. **Leistungsbezug währenddessen:** Während der Wiedereingliederung gelten Sie weiterhin als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit kein Entgelt, kann aber freiwillig eine 'Zuzahlung' leisten. Das Hamburger Modell ist eine bewährte Methode, um den Übergang von der Krankheit zurück in den Beruf zu erleichtern und Rückfälle zu vermeiden. Es fördert die vollständige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und sollte bei längerer Arbeitsunfähigkeit unbedingt in Betracht gezogen werden. Auch bei psychischen Erkrankungen ist dies oft ein sehr hilfreicher Weg.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Um Probleme im Krankheitsfall zu vermeiden, sollten Sie folgende häufige Fehler kennen: 1. **Späte Meldung an den Arbeitgeber:** Versäumen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit zu informieren. Eine zu späte Meldung kann zu einer Abmahnung führen und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung rechtfertigen. 2. **Fehlende oder verspätete eAU/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:** Achten Sie darauf, dass die eAU rechtzeitig ausgestellt und übermittelt wird. Bei Systemausfällen die Papierform nutzen und diese fristgerecht einreichen. Eine fehlende AU kann den Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs zur Folge haben. 3. **Lücken in der Krankschreibung:** Besonders beim Krankengeld ist eine lückenlose Krankschreibung unerlässlich. Holen Sie Folgebescheinigungen immer vor Ablauf der aktuellen AU ein, um keine Ansprüche zu verlieren. 4. **Genesungswidriges Verhalten:** Vermeiden Sie Handlungen, die Ihre Genesung gefährden oder den Eindruck erwecken könnten, Sie simulieren eine Krankheit. Das kann zu einer fristlosen Kündigung führen. 5. **Nichtbeachten von Anweisungen der Krankenkasse:** Die Krankenkasse ist berechtigt, Sie zu Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst (MD) einzuladen. Diesen Aufforderungen müssen Sie Folge leisten. Die Nichtteilnahme kann den Krankengeldanspruch gefährden. 6. **Unzureichende Dokumentation bei Auslandsaufenthalt:** Wenn Sie im Ausland krank werden, dokumentieren Sie alle Schritte (Meldung an Arbeitgeber/Krankenkasse, ärztliche Bescheinigung) sorgfältig und lassen Sie Dokumente ggf. übersetzen.

Spezielle Fälle und Besonderheiten

Manche Situationen erfordern besondere Beachtung: * **Arbeitsunfähigkeit in der Probezeit:** Nach § 3 Abs. 3 EFZG haben Sie erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigungsdauer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Werden Sie vor Ablauf dieser Frist krank, erhalten Sie direkt Krankengeld von der Krankenkasse. Der Kündigungsschutz ist in der Probezeit noch nicht vollumfänglich gegeben. * **Arbeitsunfähigkeit im Kleinbetrieb:** Für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern gibt es das Umlageverfahren U1. Sie erhalten einen Großteil der Kosten für die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstattet. Für den Arbeitnehmer ändern sich dadurch keine Ansprüche. * **Arbeitsunfähigkeit im Urlaub:** Werden Sie im Urlaub krank und lassen sich dies ärztlich bescheinigen, werden die Krankheitstage nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Sie müssen den Arbeitgeber umgehend informieren und die AU vorlegen. Die Urlaubstage können Sie dann später nachholen. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz verankert und durch Urteile des EuGH gestärkt. * **Psychische Erkrankungen:** Psychische Erkrankungen werden den physischen Erkrankungen gleichgestellt. Auch hier gelten die Regeln für Lohnfortzahlung und Krankengeld. Eine Offenlegung der Diagnose gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht verpflichtend. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Reparaturkosten in Deutschland

00

Bei einer Krankschreibung entstehen dem Arbeitnehmer in der Regel keine direkten Kosten. Die Lohnfortzahlung bzw. das Krankengeld sind die finanziellen Absicherungen. Eventuelle Kosten können für Medikamente, Therapie oder Arztbesuche anfallen, die aber in der Regel von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst werden. Der Staat und die Sozialversicherungen tragen die Hauptlast der Kosten für Arbeitsunfähigkeit.

Sicherheitshinweise

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Holen Sie ärztliche Atteste fristgerecht ein und achten Sie auf lückenlose Krankschreibungen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Verhalten Sie sich genesungsfördernd und folgen Sie den Anweisungen Ihres Arztes. Bei Fragen zu Rechten und Pflichten kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bewahren Sie alle Unterlagen (ärztliche Bescheinigungen, Korrespondenz) sorgfältig auf.

Wann den Fachbetrieb rufen?

Einen Spezialisten (Fachanwalt für Arbeitsrecht) sollten Sie immer dann konsultieren, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit äußert, Sie eine Abmahnung oder Kündigung wegen Krankheit erhalten haben oder Sie Fragen zur Rechtmäßigkeit der Berechnung Ihres Krankengeldes haben. Auch bei komplexen Fragen zur Wiedereingliederung oder bei der Anrechnung von Krankheitszeiten kann ein Anwalt hilfreich sein. Die Krankenkasse ist Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen zum Krankengeld.

Fachfirma finden

Mieterrechte

Keine Relevanz für dieses Thema.

Passende Firmen in Ihrer Region

DeutschlandPilot findet passende Fachbetriebe in Ihrer Nähe und erstellt eine fertige Anfrage auf Deutsch – kostenlos, in Sekunden, auch wenn Sie kein Deutsch sprechen.

Häufige Fragen

Wie lange erhalte ich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber?+

Sie erhalten Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) bei Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit. Beginnt während dieser Zeit eine neue, eigenständige Krankheit, beginnt die Sechs-Wochen-Frist für diese neue Erkrankung erneut. Treten innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Erkrankung erneut Krankheitstage aufgrund derselben Krankheit auf, werden diese Tage auf die Sechs-Wochen-Frist angerechnet (sogenannte 'Anrechnung früherer Arbeitsunfähigkeitszeiten').

Wann beginnt der Anspruch auf Krankengeld?+

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt, sobald die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Dies ist in der Regel nach sechs Wochen (42 Kalendertagen) der Fall. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld dann für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Wichtig ist eine nahtlose Krankschreibung, um keine Lücken im Leistungsbezug zu riskieren. Achten Sie darauf, Folgebescheinigungen immer vor Ablauf der aktuellen AU einzuholen.

Wie hoch ist das Krankengeld?+

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Es gibt zudem eine Höchstgrenze, die jährlich angepasst wird (2025/2026 orientiert sich diese an der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, liegt monatlich bei ca. 3.750 Euro Brutto maximal). Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt, sofern sie im Berechnungszeitraum gezahlt wurden.

Muss ich dem Arbeitgeber den Grund meiner Krankheit nennen?+

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den genauen Grund Ihrer Krankheit mitzuteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gibt lediglich Auskunft über den Beginn, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Ihre Krankheitsdiagnose ist vertraulich und unterliegt dem Arztgeheimnis. Eine Offenlegung ist nur mit Ihrem expliziten Einverständnis zulässig.

Was passiert, wenn ich während der Krankschreibung Sport mache?+

Ob Sie während der Krankschreibung Sport machen dürfen, hängt von der Art Ihrer Erkrankung und der medizinischen Empfehlung ab. Wenn Sport den Heilungsprozess fördert und vom Arzt explizit empfohlen wird (z.B. leichte Bewegung bei Rückenschmerzen), ist dies in Ordnung. Führen Sie jedoch Aktivitäten aus, die Ihrer Genesung eindeutig entgegenwirken, diese verzögern oder den Verdacht erwecken, Sie täuschen die Krankheit vor, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Im Zweifel immer den Arzt fragen und sich eine schriftliche Erlaubnis geben lassen.

Kann mein Arbeitgeber mich während der Krankheit kündigen?+

Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Krankheit nicht per se ausgeschlossen. Der Kündigungsschutz gilt auch für kranke Arbeitnehmer. Allerdings sind die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sehr hoch. Der Arbeitgeber muss hierfür eine negative Gesundheitsprognose darlegen, d.h., es muss absehbar sein, dass Sie in Zukunft dauerhaft oder häufig krank sein werden und dies zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt lediglich vor Entgeltverlust, nicht vor Kündigung aus anderen Gründen. Eine Kündigungsschutzklage ist oft sinnvoll.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?+

Wenn Sie im Urlaub krank werden und dies ärztlich bescheinigt wird, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Sie müssen sich umgehend beim Arbeitgeber melden, die Arbeitsunfähigkeit nachweisen und benötigen für die Zeit der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung. Nach Genesung können Sie die verbleibenden Urlaubstage später nehmen. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben und durch entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestärkt. Dokumentieren Sie alles sorgfältig.

Kann ich nach dem Ende der Krankschreibung direkt wieder arbeiten?+

Ja, in der Regel können und sollten Sie direkt nach dem Ende der Krankschreibung wieder arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet zu einem bestimmten Datum, und ab dem Folgetag gelten Sie als arbeitsfähig. Eine erneute Krankschreibung ist nur nötig, wenn die Genesung länger dauert als ursprünglich angenommen und der Arzt dies bescheinigt. Eine 'Gesundschreibung' zur Wiederaufnahme der Arbeit ist in Deutschland nicht üblich und rechtlich auch nicht vorgesehen.

Was ist eine Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)?+

Das Hamburger Modell ermöglicht es Arbeitnehmern nach langer Krankheit, schrittweise und schonend in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Unter ärztlicher Aufsicht (Reha-Arzt kann dies verordnen) und in Abstimmung mit Arbeitgeber und Krankenkasse wird die Arbeitszeit langsam gesteigert. Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld, da Sie noch als arbeitsunfähig gelten. Das Modell fördert die vollständige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und ist in § 74 SGB V geregelt. Es bedarf der Zustimmung aller Beteiligten.

Welche Rolle spielt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?+

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Prozess der Krankmeldung erheblich vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Arztpraxen die AU-Daten direkt an die Krankenkassen. Die Krankenkassen stellen diese Informationen wiederum digital dem Arbeitgeber bereit. Sie als Arbeitnehmer müssen die AU nicht mehr persönlich beim Arbeitgeber einreichen, sind aber weiterhin verpflichtet, diesen über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren (telefonisch oder per E-Mail).

Was passiert, wenn ich psychisch erkrankt bin?+

Psychische Erkrankungen werden wie physische Erkrankungen behandelt. Sie sind gegenüber Ihrem Arbeitgeber nicht zur Offenlegung der Diagnose verpflichtet. Die Krankschreibung erfolgt durch einen Arzt (z.B. Hausarzt, Psychiater, Psychotherapeut mit Kassenzulassung), und es gelten dieselben Regeln für Lohnfortzahlung und Krankengeld. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen; dies ist wichtig für Ihre Genesung und den Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit. Eine stufenweise Wiedereingliederung ist hier oft besonders hilfreich.

Kann mein Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen?+

Ja, der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen berechtigtes Interesse an einer betriebsärztlichen Untersuchung haben, wenn z.B. Zweifel an der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit bestehen oder die Arbeitsfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten überprüft werden muss. Eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Krankenkasse kann ebenfalls angeordnet werden, wenn die Krankenkasse die Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit überprüfen möchte. In beiden Fällen sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet, aber auch hier müssen Sie keine medizinischen Details an den Arbeitgeber offenbaren. Die Ergebnisse werden dem Arbeitgeber nur in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit mitgeteilt.

Was ist bei Arbeitsunfähigkeit im Kleinbetrieb zu beachten?+

Auch in Kleinbetrieben gelten grundsätzlich die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes für die ersten sechs Wochen. Für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern gibt es jedoch eine Besonderheit: Sie nehmen am Umlageverfahren U1 der Krankenkassen teil und erhalten einen Großteil der Lohnfortzahlungskosten erstattet. Ihre Pflicht zur Lohnfortzahlung bleibt aber bestehen. Für Arbeitnehmer gibt es hier keine Unterschiede.

Ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?+

Eine rückwirkende Krankschreibung ist in der Regel nur für maximal drei Tage möglich, und auch das nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bereits zum früheren Zeitpunkt feststellen konnte und der Patient aus wichtigen Gründen (z.B. hohes Fieber, kein Arzttermin verfügbar) den Arzt nicht früher aufsuchen konnte. Eine reine 'Gefälligkeitsbescheinigung' ist rechtlich nicht zulässig und kann Konsequenzen haben. Längere Rückdatierungen sind äußerst selten und bedürfen einer sehr stichhaltigen Begründung sowie einer genauen Prüfung durch den Arzt und ggf. die Krankenkasse. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber könnte davon betroffen sein.

Was muss ich bei einer Krankschreibung im Ausland beachten?+

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und dort arbeitsunfähig erkranken, müssen Sie dies unverzüglich Ihrem Arbeitgeber und Ihrer deutschen Krankenkasse melden. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung des ausländischen Arztes, die die Arbeitsunfähigkeit, deren Beginn und voraussichtliches Ende sowie die Diagnose (sofern für die Krankenkasse relevant) bestätigt. Diese Bescheinigung müssen Sie schnellstmöglich an Ihre Krankenkasse senden. Je nach Land und Abkommen kann es notwendig sein, die Bescheinigung übersetzen zu lassen. Bei fehlender oder zu später Meldung ins Ausland kann dies zu Problemen bei der Lohnfortzahlung oder dem Krankengeld führen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Abläufe.

Was passiert bei einer Krankschreibung in der Probezeit?+

In der Probezeit gelten die allgemeinen Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Das bedeutet, nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigungsdauer haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Sind Sie bereits vor Ablauf dieser vier Wochen krank, besteht in der Regel kein Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sie erhalten dann direkt Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass der Kündigungsschutz in der Probezeit noch nicht in vollem Umfang greift und eine krankheitsbedingte Kündigung leichter ausgesprochen werden kann, da die Hürden des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit gelten. Die allgemeinen Anzeige- und Nachweispflichten gelten aber auch in der Probezeit unverändert.

Verliere ich meinen Krankengeldanspruch, wenn ich zu spät die Folge-AU einreiche?+

Ja, grundsätzlich ist es essenziell, die Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) lückenlos einzureichen, d.h., bevor die aktuelle AU abläuft. Eine verspätete Einreichung – selbst nur um einen Tag – kann zum Verlust des Krankengeldanspruchs für die Zeit der Lücke führen oder im schlimmsten Fall den gesamten Anspruch beenden. Die Krankenkassen sind hier sehr streng, da die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen nachgewiesen werden muss. Sprechen Sie im Falle einer Verspätung umgehend mit Ihrer Krankenkasse, um mögliche Auswege zu prüfen.

Kann mein Arbeitgeber mich zum Arzt schicken?+

Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht direkt zu einem bestimmten Arzt schicken. Er kann jedoch berechtigtes Interesse an einer betriebsärztlichen Untersuchung haben, wenn es Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit gibt oder besondere Tätigkeiten dies erfordern. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) kann Sie zur Begutachtung einladen, wenn die Krankenkasse die Notwendigkeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit überprüfen möchte. Diesen Aufforderungen müssen Sie nachkommen. Der Arbeitgeber erhält dabei keine Diagnosen, sondern lediglich eine Einschätzung Ihrer Arbeitsfähigkeit.

Was ist, wenn ich mich im Urlaub krankmelde und im Ausland bin?+

Wenn Sie im Ausland während des Urlaubs krank werden, müssen Sie dies unverzüglich Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse melden. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung des ausländischen Arztes, die Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie die Diagnose enthält. Diese Bescheinigung müssen Sie so schnell wie möglich an Ihre Krankenkasse übermitteln. Die Tage der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit werden dann nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet, und Sie können diese Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Fazit

Der Krankheitsfall ist für Arbeitnehmer in Deutschland durch ein komplexes, aber auch schützendes System aus Lohnfortzahlung und Krankengeld abgesichert. Wichtig ist es, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen und Fristen einzuhalten. Die unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber, die fristgerechte Einreichung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und ein genesungsförderndes Verhalten sind dabei von zentraler Bedeutung. Bei längeren Erkrankungen bietet das Hamburger Modell eine wertvolle Option zur schrittweisen Wiedereingliederung. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Krankenkasse oder einen Rechtsbeistand bei Unklarheiten zu kontaktieren. So können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und finanzielle oder arbeitsrechtliche Nachteile vermeiden.

Soforthilfe von DeutschlandPilot

Beschreiben Sie Ihr Problem (Foto, Video oder Text). Die Haus & Wohnung KI nennt Ursachen, sichere Schritte und Kosten – und findet passende Fachbetriebe in Ihrer Nähe.

Weiterlesen

Hinweis: Dieser Artikel wurde automatisch auf Basis einer realen Nutzeranfrage erstellt und ersetzt keine Fach- oder Rechtsberatung. Bei akuter Gefahr (Gas, Wasser, Strom, Feuer) wählen Sie sofort die 112.