Heizung

Heizung funktioniert nicht – Ursachen, Soforthilfe und deine Rechte

Eine kalte Wohnung mitten im Winter ist nicht nur unangenehm, sondern in Deutschland klar ein Mangel an der Mietsache. Vermieter sind verpflichtet, in der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April Raumtemperaturen von mindestens 20–22 °C tagsüber und 18 °C nachts sicherzustellen. Funktioniert die Heizung nicht oder wird sie nicht ausreichend warm, hast du klare Rechte – aber auch Pflichten, etwa zur unverzüglichen Mängelanzeige. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du selbst prüfst, woran es liegen kann, wann du den Notdienst rufst und wie viel Miete du in welcher Situation mindern darfst.

Ursachen

  • Luft im Heizkörper – einfaches Entlüften reicht oft aus.
  • Geschlossenes Thermostatventil oder festsitzender Stift im Heizkörperventil.
  • Zu niedriger Wasserdruck in der Heizungsanlage (am Manometer ablesbar).
  • Defekte oder ausgeschaltete Heizungspumpe.
  • Störung an der Therme, am Brenner oder an der Steuerung – häufig nach Stromausfällen.
  • Gemeinschaftliche Ursache: Ausfall der Zentralheizung im ganzen Haus.

Lösungen & Sofortmaßnahmen

  1. Alle Heizkörper entlüften (Entlüftungsschlüssel, Schüssel und Tuch bereitlegen).
  2. Thermostat auf höchste Stufe drehen, Ventilstift mit der Hand prüfen, ob er sich bewegen lässt.
  3. Wasserdruck an der Therme prüfen – Sollwert 1,0–2,0 bar; bei zu wenig Druck Wasser nachfüllen, falls du dich damit auskennst.
  4. Sicherung der Heizung prüfen, Anlage einmal aus- und nach 1 Minute wieder einschalten.
  5. Vermieter oder Hausverwaltung sofort telefonisch und schriftlich informieren – Datum und Uhrzeit notieren.

Wann ist ein Handwerker nötig?

Wenn die Heizung nach den Selbsttests immer noch nicht funktioniert oder du den Verdacht auf Gas- oder Wasseraustritt hast, muss umgehend ein Heizungsinstallateur bzw. der Notdienst gerufen werden. Bei Gasgeruch sofort Fenster öffnen, keine elektrischen Schalter betätigen und die Feuerwehr (112) verständigen.

Kosten in Deutschland

Typische Spanne: 0–3.500 €

Entlüften und kleinere Einstellungen sind kostenlos. Ein Notdiensteinsatz nach Feierabend kostet 150–400 €. Reparatur einer defekten Therme 300–1.500 €, vollständiger Austausch der Therme 3.000–8.000 €. In der Mietwohnung trägt der Vermieter alle Kosten außer Bagatellschäden.

Vermieter oder Eigentümer? – Wer ist zuständig?

In der Mietwohnung ist die Heizung Teil der vom Vermieter geschuldeten Gebrauchsüberlassung. Reparatur und Austausch sind Sache des Vermieters. Du als Mieter zahlst lediglich den verbrauchten Brennstoff über die Nebenkostenabrechnung. In Eigentumswohnungen ist die Therme Sondereigentum, die Steigleitungen Gemeinschaftseigentum.

Deine Rechte in Deutschland

In einer Mietwohnung ist grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich (§ 535 BGB). Du als Mieter hast die Pflicht, Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Mängelanzeige) – am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben. Reagiert der Vermieter nicht in angemessener Frist (meist 7–14 Tage), kannst du nach § 536 BGB die Miete mindern und in dringenden Fällen (Gefahr für Gesundheit oder Bausubstanz) auch eine Ersatzvornahme durchführen lassen – die Kosten trägt der Vermieter. Wichtig: Mietminderung niemals ohne vorherige schriftliche Anzeige und Dokumentation (Fotos, Datum, Zeugen). Eine kalte Wohnung im Winter rechtfertigt eine Mietminderung von 20–100 %, je nach Temperatur und Dauer. Bei totalem Heizungsausfall im Winter sind 70–100 % anerkannt.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie warm muss die Wohnung im Winter sein?

Tagsüber 20–22 °C in Wohnräumen, 18 °C im Schlafzimmer, 24 °C im Bad, mindestens 18 °C nachts. Diese Werte sind durch Rechtsprechung anerkannt.

Was kann ich tun, wenn die Heizung am Wochenende ausfällt?

Vermieter telefonisch erreichen oder den im Mietvertrag angegebenen Notdienst rufen. Ohne Reaktion des Vermieters darfst du den Notdienst auch selbst beauftragen – die Kosten trägt der Vermieter (Ersatzvornahme).

Wie hoch ist die Mietminderung bei kalter Wohnung?

Totaler Heizungsausfall im Winter rechtfertigt 70–100 %, Teilausfall einzelner Räume 10–30 %, zu niedrige Temperaturen (z. B. nur 17 °C) etwa 20 %.

Darf ich selbst einen Heizungsmonteur beauftragen?

Ja, wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige nicht reagiert (Ersatzvornahme nach § 536a BGB). Vorher schriftlich auffordern und eine angemessene Frist setzen, in Notfällen kann diese sehr kurz sein.

Wer zahlt die Reparatur der Therme?

In der Mietwohnung immer der Vermieter, unabhängig vom Alter der Therme. Du zahlst nur die laufenden Energiekosten.

Was tun bei Gasgeruch?

Sofort alle Fenster öffnen, keine elektrischen Geräte oder Schalter betätigen, kein offenes Feuer, das Haus verlassen und die Feuerwehr (112) sowie den Gasversorger anrufen.

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