Aufenthaltstitel FAQ – Verlängerung & Wechsel
Welcher Titel passt? Wann verlängern? Hier die wichtigsten Antworten zum Aufenthaltsrecht.
Welche Aufenthaltstitel gibt es?
Visum, Aufenthaltserlaubnis (befristet), Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis (unbefristet), Daueraufenthalt-EU.
Wie verlängere ich meine Aufenthaltserlaubnis?
Online-Termin bei der Ausländerbehörde, spätestens 8 Wochen vor Ablauf.
Wann bekomme ich eine Niederlassungserlaubnis?
Nach 5 Jahren (3 mit Blauer Karte EU). Voraussetzungen: Lebensunterhalt, Rentenbeiträge, B1-Deutsch, Wohnraum.
Was ist die Blaue Karte EU?
Für Hochqualifizierte mit Job ab 45.300 € (Mangelberufe ab 41.041,80 €).
Welche Unterlagen?
Pass, biometrisches Foto, Mietvertrag, Lohnabrechnungen, Krankenversicherungsnachweis.
Was kostet die Verlängerung?
100 € für eine Verlängerung von mehr als 3 Monaten, 113 € für Niederlassungserlaubnis.
Was passiert nach Ablauf?
Fiktionsbescheinigung sichert den Aufenthalt während der Bearbeitung.
Kann ich den Arbeitgeber wechseln?
Je nach Titel – mit Blauer Karte EU nach 12 Monaten frei, mit Beschäftigungserlaubnis ggf. Zustimmung der BA nötig.
Was tun bei Ablehnung?
Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb von 1 Monat.
Familiennachzug möglich?
Ehegatten und Kinder unter 18 können nachziehen – Voraussetzung: ausreichend Wohnraum und Einkommen, oft A1-Deutsch.
Konkreten Brief zum Thema Aufenthaltstitel?
Lade ihn hoch – KI erklärt jede Zeile in deiner Sprache.
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