FAQAufenthaltstitel

Aufenthaltstitel FAQ – Verlängerung & Wechsel

Welcher Titel passt? Wann verlängern? Hier die wichtigsten Antworten zum Aufenthaltsrecht.

Welche Aufenthaltstitel gibt es?

Visum, Aufenthaltserlaubnis (befristet), Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis (unbefristet), Daueraufenthalt-EU.

Wie verlängere ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Online-Termin bei der Ausländerbehörde, spätestens 8 Wochen vor Ablauf.

Wann bekomme ich eine Niederlassungserlaubnis?

Nach 5 Jahren (3 mit Blauer Karte EU). Voraussetzungen: Lebensunterhalt, Rentenbeiträge, B1-Deutsch, Wohnraum.

Was ist die Blaue Karte EU?

Für Hochqualifizierte mit Job ab 45.300 € (Mangelberufe ab 41.041,80 €).

Welche Unterlagen?

Pass, biometrisches Foto, Mietvertrag, Lohnabrechnungen, Krankenversicherungs­nachweis.

Was kostet die Verlängerung?

100 € für eine Verlängerung von mehr als 3 Monaten, 113 € für Niederlassungserlaubnis.

Was passiert nach Ablauf?

Fiktionsbescheinigung sichert den Aufenthalt während der Bearbeitung.

Kann ich den Arbeitgeber wechseln?

Je nach Titel – mit Blauer Karte EU nach 12 Monaten frei, mit Beschäftigungs­erlaubnis ggf. Zustimmung der BA nötig.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb von 1 Monat.

Familiennachzug möglich?

Ehegatten und Kinder unter 18 können nachziehen – Voraussetzung: ausreichend Wohnraum und Einkommen, oft A1-Deutsch.

Konkreten Brief zum Thema Aufenthaltstitel?

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