FAQEinbürgerung

Einbürgerung FAQ – Voraussetzungen & Antrag

Seit 2024 ist die Einbürgerung deutlich vereinfacht. Hier die wichtigsten Fragen.

Wann kann ich mich einbürgern lassen?

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach 3 Jahren.

Welche Sprachkenntnisse brauche ich?

B1-Niveau – nachweisbar durch Zertifikat oder Schulabschluss in Deutschland.

Was ist der Einbürgerungstest?

Ein Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen zu Politik, Geschichte, Gesellschaft. 17 richtige Antworten reichen.

Doppelpass möglich?

Ja – seit 27.06.2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt.

Was kostet die Einbürgerung?

255 € pro Person, für Minderjährige 51 €.

Welche Unterlagen?

Pass, Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, Einkommensnachweise, Geburts-/Heiratsurkunde.

Wo Antrag stellen?

Bei der Einbürgerungsbehörde deiner Stadt oder beim Landratsamt.

Wie lange dauert das Verfahren?

Aktuell 12–24 Monate, je nach Behörde und Auslastung.

Reicht das Einkommen?

Du musst deinen Lebensunterhalt ohne Bürgergeld bestreiten – Ausnahmen für Auszubildende, Pflegende, Schulkinder.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch oder Klage. Häufige Gründe: fehlende Unterlagen, unklare Einkommensituation.

Konkreten Brief zum Thema Einbürgerung?

Lade ihn hoch – KI erklärt jede Zeile in deiner Sprache.

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